Sachverhalt:
Am 21. Februar 2017 ist die der Vorlage beigefügte Anfrage von Herrn
Volker Niemeyer eingegangen. Herr Niemeyer beabsichtigt, auf seiner nordöstlich
des Friedhofes gelegenen landwirtschaftlichen Fläche ein Himbeerfeld zum
Selbstpflücken anzulegen. Die Erntezeit erstreckt sich auf die Zeit Ende Juni bis
Anfang August eines Jahres. Die landwirtschaftliche Fläche grenzt an den
Parkplatz des Friedhofes Leckermühle und Herr Niemeyer beantragt, den Parkplatz
als Kundenparkplatz mitbenutzen zu dürfen. Im Falle einer stattfindenden
Beerdigung soll das Himbeerfeld geschlossen werden. Der Friedhof Leckermühle liegt in unterschiedlichen Trägerschaften. Ein Teil
befindet sich in Trägerschaft der evangelisch-lutherischen Kirchengemeinde Arenshorst
und ein Teil in Trägerschaft der Gemeinde Bohmte. Eine Abstimmung bezüglich stattfindender
Beerdigungen hat mit der Gemeinde Bohmte sowie der ev.-luth.Kirchengemeinde
Arenshorst zu erfolgen. Die Parkplatzfläche steht im Eigentum der Gemeinde
Bohmte.
Der Ortsrat sollte zunächst über eine grundsätzliche Bereitstellung des Parkplatzes als Kundenparkplatz entscheiden und im Anschluss ggfls. Rahmenbedingungen für einen Nutzungs- bzw. Gestattungsvertrag, wie z.B. Öffnungszeiten des Parkplatzes, Einstellung des Pflückbetriebes bei Beerdigungen, Zugang zum Himbeerfeld, Nutzungsgebühr, Dauer des Vertrages, festlegen
Anlagen:
Anfrage auf Mitbenutzung des kommunalen Parkplatzes am Friedhof
Leckermühle
Beschluss:
Der Ortsrat sollte einen Beschlussvorschlag entsprechend dem Beratungsverlauf formulieren.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei dem zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |