Betreff
Städtebaulicher Vertrag Bühning, Bebauungsplan Nr. 107 "Sonnenfeld"
Vorlage
BV/003/2017
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Westlich des Bebauungsplans Nr. 102 „Sonnenbrink“ besteht die Möglichkeit zusätzliches Wohnbauland auszuweisen, um so für weitere Bauplätze die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen. Hierbei handelt es sich um die Grundstücke Gemarkung Bohmte, Flur 42, Flurstück 13/1 und 13/3 zwischen den Straßen „Hinterfelde“ und „Am Mühlenfeld“. Die Grundstücke stehen im Eigentum von Herrn Uwe Bühnung, Am Mühlenfeld 4, 49163 Bohmte. Hierfür ist der Bebauungsplan Nr. 107 „Sonnenfeld“ aufzustellen.

 

Da die Planung von privater Seite durch Herrn Bühning initiiert wurde, soll eine Kostenerstattung durch den Interessenten vorgesehen werden.

 

Hierzu wurde der Entwurf eines städtebaulichen Vertrages erarbeitet, welcher der Vorlage beigefügt ist. In dem städtebaulichen Vertrag ist die Kostenerstattung für die mit der Aufstellung der Bauleitplanung in Verbindung stehenden Kosten enthalten. Das günstigste Angebot für die Planungsleistungen hat das Planungsbüro Hahm, Osnabrück (pbh) mit einer Angebotssumme in Höhe von 10.331,04 € (brutto) abgegeben. Darüber hinaus fallen Kosten für eine Artenschutzprüfung in Höhe von 1.364,93 € an, die ebenfalls von Herrn Bühning zu erstatten sind. Der Vertragsentwurf ist mit Herrn Bühning vorabgestimmt worden.

 

Nach Abschluss des städtebaulichen Vertrages mit Herrn Bühning erfolgt die Beauftragung des Planungsbüro Hahm, Osnabrück. Von dort wird die Entwurfsplanung dann erarbeitet.

 

 


Anlagen:

 

 


Beschluss:

Der Verwaltungsausschuss beschließt, den vorliegenden Städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 107 „Sonnenfeld“ mit Herrn Uwe Bühning, Am Mühlenfeld 4, 49163 Bohmte abzuschließen. Des Weiteren sind nach Abschluss des Städtebaulichen Vertrages die Aufträge für die Bauleitplanung zu erteilen.

 


Finanzierung:

 

 

 

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamteinnahmen in Höhe von

 

 

11.695,97 €

Gesamtausgaben in Höhe von

 

-

11.695,97

 

Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-)

 

0,00 €

 

davon     - Sachausgaben

     

 

 

 

                - Personalausgaben

     

 

 

 

im

Verwaltungshaushalt

Haushaltsstelle:

     

 

 

 

Budget Nr.:

     

 

 

 

 

 

 

einmalig

laufend

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

im

Vermögenshaushalt

Haushaltsstelle:

     

 

 

einmalig

laufend

 

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm 20  

enthalten

 

 

 

nicht enthalten

 

 

 

 

 

 

Folgeeinnahmen in Höhe von

 

     

 

Folgeausgaben in Höhe von

-

     

 

Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-)

 

     

 

davon     - Sachausgaben

     

 

 

 

                - Personalausgaben

     

 

 

 

 

im Verwaltungshaushalt

Haushaltsstelle:

     

 

 

Budget Nr.:

     

 

 

einmalig

laufend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfg.

 

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung.

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

 

 

im Verwaltungshaushalt durch Verschlechterung des Haushalts (Erhöhung Fehlbetrag)

 

einmalig

laufend

 

im Vermögenshaushalt durch einen Nachtragshaushalt