Sitzung: 29.11.2023 Ausschuss für Bildung
Vorlage: BV/285/2023
Sachverhalt:
Auf die Beschlussvorlage BV 37/2023 und die Beratungen im Ausschuss für Bildung am 01.03.2023, im Verwaltungsausschuss am 15.03.2023 und im Gemeinderat am 23.03.2023 wird hingewiesen.
In seiner Sitzung am 23.03.2023 hat der Gemeinderat zunächst den Abschluss einer Vereinbarung mit dem Landkreis Osnabrück über die Zahlung von Sachkostenabschlägen beschlossen, da eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung bisher nicht einvernehmlich geschlossen werden konnte.
Zwischen dem Landkreis Osnabrück und den kreisangehörigen Kommunen konnte nunmehr eine Einigung zum Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung erzielt werden, nachdem auch der strittige Punkt zum Aussetzen der Kreisschulbaukasse rechtlich geklärt wurde.
Der Entwurf der Neufassung der Vereinbarung sowie eine gesonderte Vereinbarung über die Erstattungsregelung sind der Vorlage beigefügt.
Ebenso beigefügt ist die Stellungnahme des Nieders. Ministeriums für Inneres und Sport zur Vereinbarung und zum Aussetzen der Kreisschulbaukasse.
Anlagen:
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, die Vereinbarung mit dem Landkreis Osnabrück über die Zahlung von Schulsachkostenabschlägen und die Vereinbarung zur Erstattungsregelung auf der Grundlage der vorliegenden Entwürfe abzuschließen.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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382.720 € |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
21310 und
21610 |
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Kostenstelle: |
218001 und
225001 |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |