Sachverhalt:

 

Auf die Beschlussvorlage BV 37/2023 und die Beratungen im Ausschuss für Bildung am 01.03.2023, im Verwaltungsausschuss am 15.03.2023 und im Gemeinderat am 23.03.2023 wird hingewiesen.

 

In seiner Sitzung am 23.03.2023 hat der Gemeinderat zunächst den Abschluss einer Vereinbarung mit dem Landkreis Osnabrück über die Zahlung von Sachkostenabschlägen beschlossen, da eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung bisher nicht einvernehmlich geschlossen werden konnte.

 

Zwischen dem Landkreis Osnabrück und den kreisangehörigen Kommunen konnte nunmehr eine Einigung zum Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung erzielt werden, nachdem auch der strittige Punkt zum Aussetzen der Kreisschulbaukasse rechtlich geklärt wurde.

 

Der Entwurf der Neufassung der Vereinbarung sowie eine gesonderte Vereinbarung über die Erstattungsregelung sind der Vorlage beigefügt.

Ebenso beigefügt ist die Stellungnahme des Nieders. Ministeriums für Inneres und Sport zur Vereinbarung und zum Aussetzen der Kreisschulbaukasse.

 


Anlagen:

 

 


Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, die Vereinbarung mit dem Landkreis Osnabrück über die Zahlung von Schulsachkostenabschlägen und die Vereinbarung zur Erstattungsregelung auf der Grundlage der vorliegenden Entwürfe abzuschließen.

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

382.720 €

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

21310 und 21610

 

 

 

Kostenstelle:

218001 und 225001

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt