Sitzung: 05.09.2023 Ausschuss für Umwelt, Energie und Mobilität, Ausschuss für Bauen und Planen
Gremium: Ausschuss für Umwelt, Energie und Mobilität, Ausschuss für Bauen und Planen
Vorlage: BV/193/2023
In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Energie und Mobilität am 06.09.2022 wurde der Entwurf des Radwegekonzepts, welches vom Planungsbüro Hahm, Osnabrück, erarbeitet wurde, vorgestellt und erläutert.
In der Sitzung wurde die Beschlussfassung empfohlen mit dem Hinweis, dass von den Fraktionen weitere Maßnahmen genannt werden könnten, damit sie noch in das Konzept einfließen können. Vom Planungsbüro Hahm ist die aktuelle Version des Konzepts zugesandt worden und der Vorlage als Anlage beigefügt.
Als nächster Schritt steht nunmehr die Beschlussfassung des Konzeptes an, welches dann als Grundlage für weitere Aktivitäten dient.
Sofern von den Fraktionen noch weitere Maßnahmen gewünscht werden, sollten diese spätestens in der Sitzung vorgetragen werden, damit sie dann zur Beschlussfassung durch den Rat noch in das Konzept eingearbeitet werden können.
Anlagen:
Der Rat der Gemeinde Bohmte beschließt das Radwegekonzept für die Gemeinde Bohmte.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |