Sitzung: 22.11.2022 Ausschuss für Feuerschutz und Ordnung
Vorlage: IV/269/2022
Sachstand zum Umbau
eines leerstehenden Verbrauchermarktes zu einem Feuerwehrhaus im Ortsteil Hunteburg, Streithorstweg 2A, 49163
Bohmte
Die Gemeinde Bohmte
beabsichtigt die Umnutzung und den Umbau eines leerstehenden Verbrauchermarktes
zu einem Feuerwehrhaus. In diesem Zusammenhang wurde von der Abteilung
Gebäudemanagement, Fachdienst 6 – Strategische
Entwicklung gem. der aktuellen HOAI die Architektenleistung als
Generalplaner ausgeschrieben. Den Zuschlag bzw. Auftrag hierzu hat das Architekturbüro Otte GmbH, Von-Galen-Platz 1A,
49586 Neuenkirchen, erhalten.
In diversen Arbeitskreisbesprechungen,
bestehend aus Mitgliedern der Feuerwehr Hunteburg, dem Gemeindebrandmeister,
dem Architekturbüro Otte sowie Vertretern
der Gemeindeverwaltung wurde ein entsprechendes Konzept/Plangrundlage
erarbeitet und einheitlich als Grundlage für die Umsetzung der Maßnahme als
zweckmäßig, adäquat und wirtschaftlich bewertet.
Auf dieser Grundlage wurden die
Leistungsverzeichnisse erarbeitet und die nachstehenden Gewerke gem. der gültigen VOB ausgeschrieben.
Die Ausschreibungen erfolgen in drei
Zeitabschnitten.
Teil 1 (November 2022)
Abbruch- u. Rückbauarbeiten, Rohbauarbeiten, Dachdeckerarbeiten,
Heizung, Sanitär, Lüftung, Elektro und Stahlbauarbeiten
Teil 2 (2023 KW 1-4)
Kunststoff-Fenster u. -Türen,
Aluminium- u. Stahltüren, Innenputzarbeiten, Estricharbeiten,
Trockenbauarbeiten, Fassadenarbeiten (WDVS), Blitzschutzanlage, Bodenfliesen
(Rüttelboden), Abgasabsauganlage und Sektionaltore
Teil 3 (2023 KW 34-36)
Malerarbeiten, Innentüren, Mobile
Trennwand, Fliesenarbeiten, WC- u. Duschtrennwände, Bodenbelagsarbeiten,
Außenanlagen
Der aktuelle Bauzeitenplan ist als
Anlage der Vorlage beigefügt. Danach werden die Arbeiten am 02.01.2023
aufgenommen. Die Arbeiten werden rd. 1 Jahr dauern, so dass eine Fertigstellung
nach dem derzeitigen Bauzeitenplan für Mitte Februar 2024 vorgesehen ist.
Bauzeitenplan
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |