Sachverhalt:

Verschiedene politische Parteien hatten im Jahr 2021 Anträge auf Verbesserung der Radwegesituation und Stärkung des Radverkehrs in der Gemeinde Bohmte gestellt. Darauf basierend wurde die Erstellung eines Radwegekonzeptes als Grundlage für weitere Aktivitäten beschlossen. Mit der Erstellung des Radwegekonzeptes wurde das Planungsbüro Hahm (pbh) Osnabrück beauftragt.

 

Durch dieses Konzept sollte eine Bestandsaufnahme des vorhandenen Radwegenetzes erarbeitet werden. Ferner sollten vorhandene Mängelsituationen aufgedeckt und entsprechende Handlungsempfehlungen für weitergehende politische Entscheidungen erarbeitet werden.

 

Das Radwegekonzept für die Gemeinde Bohmte liegt nun im Entwurf vor. Es ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Das Konzept wird während der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Energie und Mobilität durch den Verfasser Herrn Andreas Abeln, Büro pbh vorgestellt und erläutert.

 

Nachgelagert sollte eine Beschlussfassung des vorgelegten Radwegekonzeptes durch den Gemeinderat erfolgen.

 


Anlagen:

 

 


Beschluss:

Der Rat der Gemeinde Bohmte beschließt das Radwegekonzept in der dieser Vorlage beigefügten Fassung.

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt