Sachverhalt:
In der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 29.06.2022 erfolgte zur
Vorlage Nr.: BV/177/2022 zunächst keine Abstimmung resp. Beschlussfassung. Die
anwesenden Mitglieder haben sich dafür ausgesprochen, diese nun in der
Ratssitzung am 07.07.2022 herbeizuführen.
Voraussetzung für die finale Entscheidungsfindung ist die Klärung
nachstehender Fragestellungen:
- Auswahl der zu installierenden
Attraktionen
- die Ausgestaltung der Rinnensysteme für
die Beckenköpfe; zur Entscheidung stehen an die Installation der sog.
Wiesbadener oder Finnische Rinne.
- die Ausführung des 3m Sprungturms; zur
Entscheidung steht an ein Sprungbrett oder eben eine Plattform.
- die Aufstockung der Sozialräume; zur
Entscheidung stehen zwei Varianten an.
- die Ausrichtung des Liegedecks in
Stufenform oder schräger Form
zu 1.
1.1
Babybecken
sowohl das
Schwimmbadteam als auch der Architekt empfehlen für das Babybecken nachstehende
Attraktionen:
Regenbogenrutsche,
Pkt. 1.2 der Attraktionsliste
Wasserspeiender
Seehund Belana, Pkt. 2.4 der Attraktionsliste
Wasserkanone
Landau, Pkt. 3.1 der Attraktionsliste
1.2
Nichtschwimmerbecken
Das Schwimmbadteam
empfiehlt nachstehend:
an der nördlichen Beckenlängsseite 2
Wasserspeier, Breiter Laminareffekt, Pkt. 4.2 der Attraktionsliste
die Röhrenrutsche an der südlichen
Beckenrandseite, Pkt. 5.2 der Attraktionsliste;
die anfänglich angedachte klassische
Breitrutsche mit einer ca. 10,00 m langen schrägen Rutschfläche und den zu
benötigenden Platzbedarf nach hinten ist nicht zu realisieren und scheidet
deshalb aus. Die Länge von Breitrutschen lässt sich variabel darstellen. Das
empfohlene Mindestmaß der Rutschlänge kann mit 5,00 m angenommen werden. Die
Erfahrungen sagen allerdings, dass sich die Attraktivität aufgrund der geringen
Rutschlänge deutlich verringert. Daher bleibt hier die Empfehlung zur
Installation einer Röhrenrutsche bestehen
1.3
Schwimmerbecken
Zur Diskussion
stehen gegenwärtig:
die Flugrutsche, Pkt. 5.5 der
Attraktionsliste mit Kosten von 35.000 €
die Rutsche Jumping Bull, Pkt. 5.1 der
Attraktionsliste mit Kosten von 180.000€;
durch Modellierung
der Geländeoberfläche wird eine Anpassung des zu benötigenden Platzes
ermöglicht
zu 2: Für die Ausführung der Wiesbadener Rinne entfällt der Nachweis der
Winkelstützwand, da die Belastung im Vergleich zum Ursprungsystem sich nicht
verändert. Das heißt, die vorhandene Beckenwand nimmt dadurch keine weitere
Zusatzbelastung auf.
Aufgrund der baulich größeren Dimensionierung der Finnischen Rinne und
der damit einhergehenden größeren Lastannahme besteht dazu die Notwendigkeit
eines ergänzenden konstruktiven Aufbaus zur Lastabtragung über
Stahlbetonstützen und die Anordnung von Fundamenten, die standsicher zu gründen
sind. Der Kostenrahmen für die Gesamtkonstruktion kann mit Mehrkosten von 250.000
€ bis 300.000 € gegenüber der Wiesbadener Rinne beziffert werden.
Zu 3: Durch die Notwendigkeit zur Anordnung einer Dränage auf dem
Beckenboden verringert sich die Wassertiefe um ca. 30 cm, so dass der 3 m
Sprungturm anstatt eines Sprungbretts eine Plattform erhalten muss. Durch eine
Anhebung des Beckenkopfes kann dieser Höhenunterschied wiederum ausgeglichen
werden, siehe auch Schreiben von Arch. Schütze. Dadurch würde eine ausreichende
Wassertiefe für ein Sprungbrett gewährleistet. Eine Anhebung des Wasserspiegels
war bislang jedoch nicht gewünscht.
Zu 4: Für die Aufstockung liegen 2 Varianten vor. Diese unterscheiden
sich in der Form, dass in der ersten Variante der Personalraum und in der
zweiten Variante das Büro der Badleitung mit Ausrichtung zum Bäderbereich
angeordnet sind. Aus den Entwürfen wird deutlich, dass sich bei Anordnung des
Büros des Badleiters zum Badebereich hin die Größe des Sozialraumes von rund 21
m² auf dann rund 15 m² verringern würde. Die Fläche des Flures würde zur
Sicherstellung der inneren Erschließung entsprechend größer ausfallen. Die
Verwaltung empfiehlt vor diesem Hintergrund die Ausführung mit der Ausrichtung
des Personalraumes zum Badbereich.
Zu 5: Das Bäderteam empfiehlt die Beibehaltung mit einer schrägen Ebene
in der jetzigen bewährten Form. Die im Vorentwurf an zwei Seiten vorgesehenen
Pflanzbeete erübrigen sich dadurch.
Anlagen:
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Bohmte entscheidet über die Entwurfsreife der
vorgestellten Planung und fasst einen entsprechenden Beschluss über die
Anerkennungsfähigkeit als Entwurf mit der Zielsetzung der weiterführenden
Planungsschritte.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 2022 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |