Sachverhalt:

Mit Datum vom 13. Juni 2021 hat die Fraktion Bündnis 90, Die Grünen einen Antrag an die Bürgermeisterin der Gemeinde Bohmte gerichtet einen Klimaschutzmanager in Vollzeit für die 3 Gemeinden im Wittlager Land einzustellen. Damit diese Stelle in den Genuss einer öffentlichen Förderung im Rahmen der geltenden Kommunalrichtlinie gelangen kann, ist vorrangig zunächst ein lokales integriertes Klimaschutzkonzept für die Gemeinde Bohmte zu erstellen gewesen.

 

Mit der Erstellung des lokalen Klimaschutzkonzeptes wurde das Büro Energie – Klima – Plan (EKP) Osnabrück beauftragt. In verschiedenen Arbeitsgängen wurden verschiedene relevante Verbrauchsdaten, durch die der aktuelle CO²-Ausstoss der Kommune errechnet wurde ermittelt. Weiterhin wurden Szenarien festgelegt, wie der CO²-Ausstoss der Gemeinde in den nächsten Jahren und Jahrzehnten zurückgefahren werden kann. Das lokale Klimaschutzkonzept der Gemeinde Bohmte wurde also stufenweise entwickelt und wird hiermit zur Beschlussfassung durch den Rat der Gemeinde Bohmte vorgelegt.

 

Zuletzt erfolgte eine Akteursbeteiligung aller Ratsmitglieder. Im Rahmen dieser Akteursbeteiligung konnten Arbeitsschwerpunkte des zukünftigen Klimaschutzmanagers in inhaltlicher und zeitlicher Hinsicht definiert werden. An der Umfrage, die im Nachgang der Sitzung des Fachausschusses für Umwelt, Energie und Mobilität initiiert wurde, haben sich 17 Personen beteiligt, so dass daraus durchaus ein repräsentatives Meinungsbild entstanden ist. Die sich aus dieser Umfrage ergebene Priorisierung der Maßnahmen ergibt sich aus der dieser Vorlage beigefügten Auflistung. Diese Priorisierung wurde auch in das Klimaschutzkonzept eingearbeitet.

 

Die Vorlage einer Entwurfsfassung des Klimaschutzkonzeptes durch das Büro EKP ist für den 17. März 2022 geplant. Das Konzept wird dieser Vorlage alsbald möglich beigefügt.

 

Abschließend bleibt zu festzulegen, mit welchem Stellenumfang bzw. ob in einer befristeten oder unbefristeten Anstellung nach der Verabschiedung des Klimaschutzkonzeptes ein Klimaschutzmanager gesucht und eingestellt werden soll. In diesem Zusammenhang ist anzumerken, dass in der Gemeinde Ostercappeln ein Klimaschutzmanager mit vollem Stellenumfang eingestellt werden soll. Hier sind die politischen Beschlüsse auch bereits entsprechend gefasst. In der Gemeinde Bad Essen soll es dem Vernehmen nach auch auf eine volle Stelle hinauslaufen, wobei hier noch abschließende politische Beratungen und Entscheidungen ausstehen. Die Entscheidung für die Antragsstellung auf Fördermittel ist für den weiteren Weg zur Einstellung eines Klimaschutzmanagers zwingend notwendig.

 

   

 


Anlagen:

 

 


Beschluss:

Der Rat der Gemeinde Bohmte beschließt das lokale integrierte Klimaschutzkonzept in der dieser Vorlage beigefügten Fassung.

 

Der Rat der Gemeinde Bohmte beschließt über die Rahmenbedingungen der Einstellung eines Klimaschutzmanagers entsprechend dem Verlauf seiner politischen Beratungen.

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt