Sitzung: 03.03.2022 Ausschuss für Bauen und Planen
Vorlage: IV/044/2022
Die Biogasanlage im Bereich Bohmte-Nord, direkt an der Bahntrasse der Deutschen Bahn gelegen, wurde seinerzeit als privilegiertes Vorhaben des dort ansässigen landwirtschaftlichen Betriebes genehmigt. Die Anlage versorgt mittelbar über die Genossenschaft der Bürgerwärme auch gemeindliche Liegenschaften wie z.B. die Bäder, die Oberschule oder den Bohmter Kotten.
Der Eigentümer beschäftigt sich derzeit mit einer Übertragung der Anlage auf einen privaten Betreiber von Biogasanlagen. Als möglicher Käufer kommt die Firma BioConstruct GmbH aus Melle (www.bioconstruct.de) in Frage.
Durch eine Veräußerung würde die genehmigungsrechtliche Legitimation der Anlage verlorengehen, da der Landwirt den Schweinemastbetrieb selber weiterführen will. Der Weiterbetrieb der Biogasanlage könnte allerdings durch eine entsprechende Bauleitplanung sichergestellt werden.
Die Fa. BioConstruct möchte die vorhandene Anlage im Falle einer Übernahme technisch ertüchtigen und aufrüsten sowie in Teilen ausweiten.
Die derzeit bestehenden anfanghaften Ideen sollen im Rahmen der Sitzung durch die Fa. BioConstruct sowie durch das Planungsbüro IPW, welches im Falle eines positiven politischen Signals die bauleitplanerischen Aufgaben übernehmen würde, vorgestellt werden.
Anschließend wäre zu entscheiden, ob für die erforderliche Bauleitplanung ein Aufstellungsbeschluss gefasst werden soll, um das Verfahren ordnungsgemäß einzuleiten.
Anlagen:
Beschluss:
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
||||
Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
|
|
€ |
|
Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
|
€ |
||
|
|
|
|
|
im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
||
|
|
|
Kostenstelle: |
|
|
||||
|
Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
|||
|
|
Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
||
|
Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
|
im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
|
|||||
|
|
|
|
|
|
|
|||
Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
|||||||||
|
|
Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
|||||||
|
|
Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
|||||||
Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
|
durch
einen Nachtragshaushalt |