Die Firma Zweite Günther Claas Ververwaltungsgesellschaft mbH plant, das Gut Arenshorst zu einem Standort mit den Schwerpunkten Lehre, Forschung und Entwicklung in den Bereichen Landwirtschaft, Ernährung und Energie auszubauen. Das Thema Künstliche Intelligenz spielt bei diesen Überlegungen ebenfalls eine zentrale Rolle. Auch mit Blick auf die Entwicklung eines Kalten Nahwärmenetzes für das neue Baugebiet „In der Oelinger Heide“ in der Ortschaft Stirpe und die sich anbietende direkte Nähe hierzu hat die Gutsverwaltung Interesse am Erwerb der Fläche der ehemaligen Gärtnerei Höing als Teil der Gesamtausrichtung im Zusammenhang mit der geplanten Neuausrichtung vom Gut Arenshorst geäußert. Die entsprechenden Verkaufsüberlegungen befinden sich nach entsprechender politischer Beschlussfassung in der finalen Phase.

 

Angedacht ist, auf dem Gebiet direkt an der B51 eine zukunftsweisende und innovative Nachnutzung zu realisieren. Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Bohmte hat dem Verkauf der derzeit im Eigentum der KSG befindlichen Flächen in den letzten Sitzungen beraten und grundsätzlich zugestimmt.

 

 

Der Geltungsbereich umfasst das Grundstück 11/25 der Flur 2 der Gemarkung Stirpe-Oelingen und ist rd. 36.000 qm groß. Dieser ist auf der beigefügten Karte dargestellt.

 

Die Gutsverwaltung hat auf der ebenfalls beigefügten Vorhabenskizze die beabsichtigte Besetzung der Themenfelder wie folgt benannt:

 

·         Energieerzeugung aus verschiedenen Energiegewinnungsmodellen

(Photovoltaik, Erdwärme, Abwärme)

 

·         Weiterverarbeitung und Erzeugung von Lebensmitteln

(Molkerei, Gewächshaus, Anbau von Sonderkulturen zwischen den Modulen)

 

·         Dienstleistungszentrum

(„grüne Tankstelle“, Verkaufsmarkt für regionale Produkte, Café/Bistro, Freizeitgestaltungsmöglichkeit)

 

·         Schaffung von Wohnraum

(bis zu 12 Bauplätze).

 

 

Da es sich bei diesem Vorhaben um ein bereits präzise umrissenes Projekt von einem Vorhabenträger handelt, wird die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans gem. § 12 BauGB seitens der Verwaltung empfohlen. Im Grundsatz gelten die gleichen Vorschriften wie für den „normalen“ Bebauungsplan.

 

Der Vorhabenträger muss in der Lage und dazu bereit sein, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan innerhalb einer bestimmten Frist durchzuführen und darüber hinaus die Planungs- und Erschließungskosten zu tragen. Hierzu verpflichtet er sich in einen Durchführungsvertrag gegenüber der Gemeinde. Dieser wird seitens der Verwaltung vorbereitet und muss spätestens vor Satzungsbeschluss unterzeichnet sein. Der Vorhaben- und Erschließungsplan wird zwischen Vorhabenträger und Gemeinde auf Grundlage des Baugesetzbuches abgestimmt.

 

 


Anlagen:

 

 


Der Verwaltungsausschuss beschließt, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 118 „Regiohof Stirpe“ aufzustellen

 

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt