Die Firma Zweite Günther Claas Ververwaltungsgesellschaft mbH plant, das
Gut Arenshorst zu einem Standort mit den Schwerpunkten Lehre, Forschung und
Entwicklung in den Bereichen Landwirtschaft, Ernährung und Energie auszubauen.
Das Thema Künstliche Intelligenz spielt bei diesen Überlegungen ebenfalls eine
zentrale Rolle. Auch mit Blick auf die Entwicklung eines Kalten Nahwärmenetzes
für das neue Baugebiet „In der Oelinger Heide“ in der Ortschaft Stirpe und die
sich anbietende direkte Nähe hierzu hat die Gutsverwaltung Interesse am Erwerb
der Fläche der ehemaligen Gärtnerei Höing als Teil der Gesamtausrichtung im
Zusammenhang mit der geplanten Neuausrichtung vom Gut Arenshorst geäußert. Die
entsprechenden Verkaufsüberlegungen befinden sich nach entsprechender
politischer Beschlussfassung in der finalen Phase.
Angedacht ist, auf dem Gebiet direkt an der B51 eine zukunftsweisende und
innovative Nachnutzung zu realisieren. Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde
Bohmte hat dem Verkauf der derzeit im Eigentum der KSG befindlichen Flächen in
den letzten Sitzungen beraten und grundsätzlich zugestimmt.
Der Geltungsbereich umfasst das Grundstück 11/25 der Flur 2 der Gemarkung
Stirpe-Oelingen und ist rd. 36.000 qm groß. Dieser ist auf der beigefügten
Karte dargestellt.
Die Gutsverwaltung hat auf der ebenfalls beigefügten Vorhabenskizze die
beabsichtigte Besetzung der Themenfelder wie folgt benannt:
·
Energieerzeugung
aus verschiedenen Energiegewinnungsmodellen
(Photovoltaik, Erdwärme, Abwärme)
·
Weiterverarbeitung
und Erzeugung von Lebensmitteln
(Molkerei, Gewächshaus, Anbau von
Sonderkulturen zwischen den Modulen)
·
Dienstleistungszentrum
(„grüne Tankstelle“, Verkaufsmarkt für
regionale Produkte, Café/Bistro, Freizeitgestaltungsmöglichkeit)
·
Schaffung
von Wohnraum
(bis
zu 12 Bauplätze).
Da es sich bei diesem Vorhaben um ein bereits präzise umrissenes Projekt
von einem Vorhabenträger handelt, wird die Aufstellung eines vorhabenbezogenen
Bebauungsplans gem. § 12 BauGB seitens der Verwaltung empfohlen. Im Grundsatz
gelten die gleichen Vorschriften wie für den „normalen“ Bebauungsplan.
Der Vorhabenträger muss in der Lage und dazu bereit sein, den
vorhabenbezogenen Bebauungsplan innerhalb einer bestimmten Frist durchzuführen
und darüber hinaus die Planungs- und Erschließungskosten zu tragen. Hierzu
verpflichtet er sich in einen Durchführungsvertrag gegenüber der Gemeinde.
Dieser wird seitens der Verwaltung vorbereitet und muss spätestens vor
Satzungsbeschluss unterzeichnet sein. Der Vorhaben- und Erschließungsplan wird
zwischen Vorhabenträger und Gemeinde auf Grundlage des Baugesetzbuches abgestimmt.
Anlagen:
Der
Verwaltungsausschuss beschließt, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 118
„Regiohof Stirpe“ aufzustellen
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |