Der Rat der Gemeinde Bohmte fasste am 09.07.2020 folgenden Beschluss:

Der Rat der Gemeinde Bohmte beschließt, dass die Erweiterung der evangelischen Kindertagesstätte in Hunteburg auf eine Einrichtung mit 6 Gruppen (3 Krippengruppen und 3 Kindergartengruppen) erfolgen soll. Der Träger der Kindertagestätte in Hunteburg soll aufgefordert werden, eine entsprechende Zeichnung und Kostenermittlung für die Umsetzung der Baumaßnahme in Auftrag zu geben. Über den Zuschuss und die Ausgestaltung der Baumaßnahme muss eine weitere Beschlussfassung erfolgen.“

 

Mit Beschluss des Verwaltungsausschusses im Rahmen des Umlaufverfahrens v. 15.04.2020 wurde ein Container für eine zusätzliche Kindergartengruppe des kath. Kindergartens in Hunteburg übergangsweise mit 25 Plätzen auf dem Grundstück der kath. Kirchengemeinde aufgestellt. Der Platzbedarf ab d. 01.08.2020 im Bereich der Ü3-Jährigen war somit in Hunteburg gedeckt.

 

Auf Vorschlag des Trägers der ev. Kindertagesstätte in Hunteburg konnte aufgrund des Beschlusses des Verwaltungsausschusses vom 27.05.2020 vorübergehend eine zusätzliche Krippengruppe mit 15 Plätzen übergangsweise im Bewegungsraum in der Kita eingerichtet werden, um den Bedarf an Krippenplätzen zu decken.

 

In der Ortschaft Hunteburg fehlen derzeit zum 01.08.2021 aufgrund der übergangsweise eingerichteten Gruppen (1 Krippengruppe ev. Kita, 1 Kindergartengruppe kath. Kita) in den beiden Kindertagesstätten keine Plätze. Im Krippenbereich stehen nach heutigem Stand noch 8 Krippenplätze zur Verfügung und im Kindergartenbereich sind noch 2 Plätz verfügbar.

 

Mit der Erweiterung könnte die übergangsweise errichtete Containergruppe im kath. Kindergarten und die zuletzt eingerichtete Krippengruppe im Bewegungsraum der ev. Kindertagesstätte in Hunteburg dann die notwendigen Gruppenräume erhalten.

 

Der ev. Kindergarten könnte mit dem Anbau insgesamt folgende Gruppen für die Betreuung der Kinder im Alter von 0-6 Jahren vorhalten:

  • 3 Kindergartengruppen (im Normalfall 75 Plätze/ pro Gruppe 25 Plätze)
  • 3 Krippengruppen (45 Plätze/ pro Gruppe 15 Plätze)

 

Die zusätzlichen Betreuungsbedarfe in Hunteburg könnten somit direkt vor Ort aus heutiger Sicht gedeckt werden.

 

Kosten:

Für die oben genannte Investition sind im derzeitigen Haushaltsentwurf 2021 aufgrund einer sehr grob gefassten Kostenschätzung (zum Zeitpunkt der Mittelanmeldung lag der Verwaltung noch keine schriftliche Schätzung des Architekten vor) folgende finanzielle Mittel eingeplant:

 

2021:                     1,200.000 €

2022:                        500.000 €

Summe:              1.700.000 €

 

Lt. der aktuellen Kostenschätzung v. 14.02.2021 des zuständigen Architekturbüros sind Kosten i. H. v. 2.171.078,00 € für die Erweiterung der ev. Kindertagesstätte in Hunteburg anzusetzten:

 

2021:               1.085.539,00 €

2022:               1.085.539,00 €

Summe:           2.171.078,00 €

 

Weiterhin wurde und wird für die Maßnahme Fördermittel beantragt:

  1. RIT-Mittel/       Ausbau von Kita-Plätzen Ü3 / i. H. v. 61.733,45 € lt. Information des Landkreises Osnabrück
  2. RAT-Mittel/     Ausbau von Kita-Plätzen U3 (Bau von 2 Krippengruppen) / i. H. v. 2 x 180.000,00 €/insges. 360.000,00 €/ Lt. Auskunft der zuständigen Förderstelle ist nicht einzuschätzen, wie wahrscheinlich es ist, dass der Antrag bewilligt wird.

 


Anlagen:

aktuelle Kostenschätzung

aktuelle Anbaupläne

 


Der Rat der Gemeinde Bohmte beschließt entsprechend seinen Beratungen.

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt