Sitzung: 03.03.2021 Ausschuss für Soziales und Kinderbetreuung
Vorlage: BV/046/2021
Der Rat der Gemeinde
Bohmte fasste am 09.07.2020 folgenden Beschluss:
„Der Rat der Gemeinde Bohmte beschließt, dass die Erweiterung der
evangelischen Kindertagesstätte in Hunteburg auf eine Einrichtung mit 6 Gruppen
(3 Krippengruppen und 3 Kindergartengruppen) erfolgen soll. Der Träger der
Kindertagestätte in Hunteburg soll aufgefordert werden, eine entsprechende
Zeichnung und Kostenermittlung für die Umsetzung der Baumaßnahme in Auftrag zu
geben. Über den Zuschuss und die Ausgestaltung der Baumaßnahme muss eine
weitere Beschlussfassung erfolgen.“
Mit Beschluss des
Verwaltungsausschusses im Rahmen des Umlaufverfahrens v. 15.04.2020 wurde ein
Container für eine zusätzliche Kindergartengruppe des kath. Kindergartens in
Hunteburg übergangsweise mit 25 Plätzen auf dem Grundstück der kath.
Kirchengemeinde aufgestellt. Der Platzbedarf ab d. 01.08.2020 im Bereich der
Ü3-Jährigen war somit in Hunteburg gedeckt.
Auf Vorschlag des
Trägers der ev. Kindertagesstätte in Hunteburg konnte aufgrund des Beschlusses
des Verwaltungsausschusses vom 27.05.2020 vorübergehend eine zusätzliche
Krippengruppe mit 15 Plätzen übergangsweise im Bewegungsraum in der Kita
eingerichtet werden, um den Bedarf an Krippenplätzen zu decken.
In der Ortschaft Hunteburg fehlen derzeit zum
01.08.2021 aufgrund der übergangsweise eingerichteten Gruppen (1 Krippengruppe
ev. Kita, 1 Kindergartengruppe kath. Kita) in den beiden Kindertagesstätten
keine Plätze. Im Krippenbereich stehen nach heutigem Stand noch 8 Krippenplätze
zur Verfügung und im Kindergartenbereich sind noch 2 Plätz verfügbar.
Mit der Erweiterung könnte die übergangsweise
errichtete Containergruppe im kath. Kindergarten und die zuletzt eingerichtete
Krippengruppe im Bewegungsraum der ev. Kindertagesstätte in Hunteburg dann die
notwendigen Gruppenräume erhalten.
Der ev. Kindergarten könnte mit dem Anbau
insgesamt folgende Gruppen für die Betreuung der Kinder im Alter von 0-6 Jahren
vorhalten:
- 3 Kindergartengruppen (im
Normalfall 75 Plätze/ pro Gruppe 25 Plätze)
- 3 Krippengruppen (45 Plätze/ pro
Gruppe 15 Plätze)
Die zusätzlichen Betreuungsbedarfe in Hunteburg
könnten somit direkt vor Ort aus heutiger Sicht gedeckt werden.
Kosten:
Für die oben genannte Investition sind im
derzeitigen Haushaltsentwurf 2021 aufgrund einer sehr grob gefassten
Kostenschätzung (zum Zeitpunkt der Mittelanmeldung lag der Verwaltung noch
keine schriftliche Schätzung des Architekten vor) folgende finanzielle Mittel
eingeplant:
2021: 1,200.000
€
2022: 500.000 €
Summe: 1.700.000 €
Lt. der aktuellen Kostenschätzung v.
14.02.2021 des zuständigen Architekturbüros sind Kosten i. H. v. 2.171.078,00 €
für die Erweiterung der ev. Kindertagesstätte in Hunteburg anzusetzten:
2021:
1.085.539,00
€
2022:
1.085.539,00
€
Summe:
2.171.078,00 €
Weiterhin wurde und wird für die Maßnahme Fördermittel beantragt:
- RIT-Mittel/
Ausbau von Kita-Plätzen Ü3 / i. H. v. 61.733,45 € lt. Information des
Landkreises Osnabrück
- RAT-Mittel/
Ausbau von Kita-Plätzen U3 (Bau von 2 Krippengruppen) / i. H. v. 2 x
180.000,00 €/insges. 360.000,00 €/ Lt. Auskunft der zuständigen
Förderstelle ist nicht einzuschätzen, wie wahrscheinlich es ist, dass der
Antrag bewilligt wird.
Anlagen:
aktuelle Kostenschätzung
aktuelle Anbaupläne
Der Rat der Gemeinde Bohmte beschließt
entsprechend seinen Beratungen.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |