Der Eigentümer des Grundstücks Robert-Koch-Str. 2 beabsichtigt, die Einrichtung der Tagespflege an dem Standort in Bohmte zu erweitern (Flurstück 1/30) und auf einem weiteren, direkt angrenzenden Grundstück (Flurstück 2) ein weiteres Gebäude für Seniorenwohnungen zu errichten. Die demographische Entwicklung mit einer deutlichen Zunahme pflegebedürftiger Menschen und der bevorzugten wohnortnahen Versorgung erfordert die bauliche Veränderung und Anpassung der Tagespflege.

 

Die Flächen sind in den aktuell geltenden Änderungsplanungen als Mischgebiet mit eingeschossiger Bebauung und unterschiedlichen Geschossflächenzahlen zulässig. Die Ursprungspläne sind der Kenntnis halber beigefügt. Eine im Umkreis bereits zugelassene zweigeschossige Bebauung soll auch hier ermöglicht werden. Für die Änderung der Bauleitplanung liegt ein Antrag vor. Um hier die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, ist die 18. Änderung des Bebauungsplans Nr. 21 „Meyerhof-Hauweg“ erforderlich.

 

Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 1/30, 1/28, 1/31 und 2 der Flur 21 der Gemarkung Bohmte. Die Flächen stehen teilweise im Eigentum des Antragstellers, hier soll aber eine im Kontext städtebaulich sinnvolle Überplanung stattfinden. Eine Übersicht ist beigefügt.

 

Die durch die Bauleitplanung entstehenden Kosten sind vom Antragsteller zu tragen, da es sich um eine privat initiierte Bauleitplanung handelt. Die Übernahme der Kosten hat der Antragsteller bereits zugesichert. Hierüber wird ein städtebaulicher Vertrag geschlossen.

 

 


Anlagen:

 

 


Der Verwaltungsausschuss beschließt, die 18. Änderung des Bebauungsplans Nr. 21 „Meyerhof-Hauweg“ aufzustellen.

 

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt

 

 


 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

 

Nein:

 

Enthaltung: