Der Eigentümer des Grundstücks Robert-Koch-Str. 2 beabsichtigt, die
Einrichtung der Tagespflege an dem Standort in Bohmte zu erweitern (Flurstück
1/30) und auf einem weiteren, direkt angrenzenden Grundstück (Flurstück 2) ein
weiteres Gebäude für Seniorenwohnungen zu errichten. Die demographische
Entwicklung mit einer deutlichen Zunahme pflegebedürftiger Menschen und der
bevorzugten wohnortnahen Versorgung erfordert die bauliche Veränderung und
Anpassung der Tagespflege.
Die Flächen sind in den aktuell geltenden Änderungsplanungen als
Mischgebiet mit eingeschossiger Bebauung und unterschiedlichen
Geschossflächenzahlen zulässig. Die Ursprungspläne sind der Kenntnis halber
beigefügt. Eine im Umkreis bereits zugelassene zweigeschossige Bebauung soll auch
hier ermöglicht werden. Für die Änderung der Bauleitplanung liegt ein Antrag
vor. Um hier die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, ist die 18.
Änderung des Bebauungsplans Nr. 21 „Meyerhof-Hauweg“ erforderlich.
Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 1/30, 1/28, 1/31 und 2 der
Flur 21 der Gemarkung Bohmte. Die Flächen stehen teilweise im Eigentum des
Antragstellers, hier soll aber eine im Kontext städtebaulich sinnvolle
Überplanung stattfinden. Eine Übersicht ist beigefügt.
Die durch die Bauleitplanung entstehenden Kosten sind vom Antragsteller
zu tragen, da es sich um eine privat initiierte Bauleitplanung handelt. Die
Übernahme der Kosten hat der Antragsteller bereits zugesichert. Hierüber wird
ein städtebaulicher Vertrag geschlossen.
Anlagen:
Der Verwaltungsausschuss beschließt, die 18. Änderung des Bebauungsplans
Nr. 21 „Meyerhof-Hauweg“ aufzustellen.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
||||
Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
|
|
€ |
|
Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
|
€ |
||
|
|
|
|
|
im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
||
|
|
|
Kostenstelle: |
|
|
||||
|
Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
|||
|
|
Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
||
|
Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
|
im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
|
|||||
|
|
|
|
|
|
|
|||
Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
|||||||||
|
|
Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
|||||||
|
|
Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
|||||||
Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
|
durch
einen Nachtragshaushalt |