Sachverhalt:

In der Sitzung des Ortsrates Hunteburg am 18.06.2020 ist diskutiert worden, ob auf der Freizeitwiese Hunteburg eine Ladesäule für E-Bikes aufgestellt werden sollte. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Kosten für eine solche Ladevorrichtung zu ermitteln.

 

Die Kosten für eine Ladesäule der Firma Innogy würden sich auf 2.600 € zzgl. Installation belaufen.

 

Nach Abzug der 50 % Förderung, werden Gesamtkosten in Höhe von 1.800 € inkl. geschätzten 500 € Installationskosten angenommen.

 

Der Anschluss der Säule soll an die Elektroinstallation der Toilettenanlage erfolgen. Über diesen Stromzähler werden auch die Ladungen der Fahrradakkus gezählt.

 

Um einen genauen Überblick über die an die Ladesäule abgegebene Strommenge zu erhalten, besteht die Möglichkeit, einen separaten Zähler zwischen zu schalten. Das wäre allerdings mit zusätzlichen Kosten in Höhe von 300 € verbunden.

 


Anlagen:

Datenblatt der Fahrradladestation

 


Beschluss:

Der Ortsrat Hunteburg beschließt die Aufstellung der Fahrradladestation auf der Freizeitwiese in Hunteburg

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

11110

 

 

 

Kostenstelle:

000003

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt

 

 


 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

 

Nein:

 

Enthaltung: