Sachverhalt:
In der Sitzung des Ortsrates Hunteburg am 18.06.2020 ist diskutiert worden, ob auf der Freizeitwiese Hunteburg eine Ladesäule für E-Bikes aufgestellt werden sollte. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Kosten für eine solche Ladevorrichtung zu ermitteln.
Die Kosten für eine Ladesäule der Firma Innogy würden sich auf 2.600 € zzgl. Installation belaufen.
Nach Abzug der 50 % Förderung, werden Gesamtkosten in Höhe von 1.800 € inkl. geschätzten 500 € Installationskosten angenommen.
Der Anschluss der Säule soll an die Elektroinstallation der Toilettenanlage erfolgen. Über diesen Stromzähler werden auch die Ladungen der Fahrradakkus gezählt.
Um einen genauen Überblick über die an die Ladesäule abgegebene Strommenge zu erhalten, besteht die Möglichkeit, einen separaten Zähler zwischen zu schalten. Das wäre allerdings mit zusätzlichen Kosten in Höhe von 300 € verbunden.
Anlagen:
Datenblatt der Fahrradladestation
Beschluss:
Der Ortsrat Hunteburg beschließt die Aufstellung der Fahrradladestation auf der Freizeitwiese in Hunteburg
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
11110 |
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Kostenstelle: |
000003 |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |