Sitzung: 24.06.2020 Ortsrat Bohmte
Vorlage: BV/071/2020
Die Straße Gemarkung Bohmte, Flur 32, Flurstück 50 verfügt über keine Straßenbezeichnung. Vorliegende Anträge weisen diese Straße nun als Erschließungsstraße aus, so dass diese einen Namen erhalten muss. Dieses ist auch unter dem Aspekt wichtig, dass für Anträge an die Versorgungsträger, wie RWE und Deutsche Telekom Straßenbezeichnung und Hausnummern angegeben werden müssen. Darüber hinaus nimmt die postalische Anschrift auch eine Erschließungsfunktion wahr.
Nach § 58 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) ist für die Benennung und Umbenennung von Straßen und Plätzen grundsätzlich die Zuständigkeit des Rates gegeben. Wenn die zu benennende Straße allerdings ausschließlich in einer Ortschaft liegt, ist gemäß § 93 Abs. 1 Nr. 3 NKomVG der Ortsrat für die Benennung dieser Straße zuständig. Die hier zu benennende Straße liegt ausschließlich in der Ortschaft Bohmte, so dass der Ortsrat für die Benennung dieser Straße zuständig ist.
Die Lage der zu benennenden Straße ist der beigefügten Karte zu entnehmen.
Seitens der Verwaltung wird der Name „Buchenweg“ vorgeschlagen. Der Name „Buchenweg würde sich in die umliegenden Straßenbenennungen (Birkenstraße, Akazienweg) einfügen und auch den Bestand des nördlich an der Straße grenzenden Buchenwaldes widerspiegeln.
Anlagen:
Der Ortsrat Bohmte entscheidet in seiner Sitzung über die Straßenbenennung der Straße Gemarkung Bohmte, Flur 32, Flurstück 50.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
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Nein: |
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Enthaltung: |
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