Betreff
Straßennamenbenennung einer Gemeindestraße, Ortschaft Bohmte
Vorlage
BV/071/2020
Art
Beschlussvorlage

Die Straße Gemarkung Bohmte, Flur 32, Flurstück 50 verfügt über keine Straßenbezeichnung. Vorliegende Anträge weisen diese Straße nun als Erschließungsstraße aus, so dass diese einen Namen erhalten muss. Dieses ist auch unter dem Aspekt wichtig, dass für Anträge an die Versorgungsträger, wie RWE und Deutsche Telekom Straßenbezeichnung und Hausnummern angegeben werden müssen. Darüber hinaus nimmt die postalische Anschrift auch eine Erschließungsfunktion wahr.

 

Nach § 58 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) ist für die Benennung und Umbenennung von Straßen und Plätzen grundsätzlich die Zuständigkeit des Rates gegeben. Wenn die zu benennende Straße  allerdings ausschließlich in einer Ortschaft liegt, ist gemäß § 93 Abs. 1 Nr. 3 NKomVG der Ortsrat für die Benennung dieser Straße zuständig. Die hier zu benennende Straße liegt ausschließlich in der Ortschaft Bohmte, so dass der Ortsrat für die Benennung dieser Straße zuständig ist.

 

Die Lage der zu benennenden Straße ist der beigefügten Karte zu entnehmen.

 

Seitens der Verwaltung wird der Name „Buchenweg“ vorgeschlagen. Der Name „Buchenweg würde sich in die umliegenden Straßenbenennungen (Birkenstraße, Akazienweg) einfügen und auch den Bestand des nördlich an der Straße grenzenden Buchenwaldes widerspiegeln.

 


Anlagen:

 

 


Der Ortsrat Bohmte entscheidet in seiner Sitzung über die Straßenbenennung der Straße Gemarkung Bohmte, Flur 32, Flurstück 50.

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt