Sitzung: 04.12.2017 Ausschuss für Bauen und Planen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltung: 0
Vorlage: BV/280/2017
Mit Beschluss vom 21. September 2017 hat der Verwaltungsausschuss die
Planentwürfe zur 21. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Bebauungsplan
Nr. 109 „Hafen- und Industriegebiet – Futtermittel- und Schüttguthafen“
anerkannt und die Durchführung des frühzeitigen Beteiligungsverfahren nach den
§§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern
öffentlicher Belange wurde mit Schreiben vom 23. Oktober 2017 eingeleitet und
eine Frist zur Abgabe von Stellungnahmen bis zum 24. November 2017 gegeben.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
(Bürgerbeteiligung) erfolgte in einer öffentlichen Versammlung am 09. November
2017.
Die bis zum 22.11.2017 eingegangenen Stellungnahmen beinhalten keine
Anregungen oder Bedenken, die eine Änderung oder Ergänzung des Planentwurfes
erforderlich machen. Eine Abwägung zu den bislang eingegangenen Stellungnahmen
liegt der Vorlage bei.
Im Rahmen der Bürgerbeteiligung wurden Anregungen oder Bedenken geäußert.
Die hierzu erarbeitete Abwägung liegt der Vorlage ebenfalls bei.
Sofern noch weitere Stellungnahmen eingehen sollten, werden diese mit
einem Abwägungsvorschlag versehen kurzfristig nachgereicht.
In den Sitzungen des Ausschusses für Bauen, Planen und Umwelt und des
Verwaltungsausschusses werden die Planentwürfe der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes
und des Bebauungsplanes Nr. 109 “Hafen- und Industriegebiet – Futtermittel- und
Schüttguthafen” noch einmal vorgestellt.
Im Anschluss an die Beratungen im Ausschuss für Bauen, Planen und Umwelt
erfolgt nach der erneuten Anerkennung des Planentwurfes das ordentliche
Beteiligungsverfahren nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB mit der erneuten
Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie der öffentlichen
Auslegung des Planentwurfes.
Anlagen:
Der Verwaltungsausschuss erkennt die Planentwürfe zur 21. Änderung des
Flächennutzungsplanes und zum Bebauungsplan Nr. 109 „Hafen- und Industriegebiet
– Futtermittel- und Schüttguthafen “ an und beschließt, dass das ordentliche
Beteiligungsverfahren nach den §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen
ist.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |
Der Ausschuss für Bauen, Planen und Umwelt empfiehlt dem
Verwaltungsausschuss die Planentwürfe zur 21. Änderung des Flächennutzungsplanes
und zum Bebauungsplan Nr. 109 „Hafen- und Industriegebiet – Futtermittel- und
Schüttguthafen“ mit den vorgenannten Anregungen anzuerkennen und zu
beschließen, dass das ordentliche Beteiligungsverfahren nach den §§ 3 Abs. 2
und 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen ist.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
9 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |
Mit Beschluss vom 21. September 2017 hat der Verwaltungsausschuss die
Planentwürfe zur 21. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Bebauungsplan
Nr. 109 „Hafen- und Industriegebiet – Futtermittel- und Schüttguthafen“
anerkannt und die Durchführung des frühzeitigen Beteiligungsverfahren nach den
§§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern
öffentlicher Belange wurde mit Schreiben vom 23. Oktober 2017 eingeleitet und
eine Frist zur Abgabe von Stellungnahmen bis zum 24. November 2017 gegeben.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
(Bürgerbeteiligung) erfolgte in einer öffentlichen Versammlung am 09. November
2017.
Die eingegangenen Stellungnahmen beinhalten keine Anregungen oder
Bedenken, die eine Änderung oder Ergänzung des Planentwurfes erforderlich
machen. Eine Abwägung zu den eingegangenen Stellungnahmen liegt der
Niederschrift bei.
Im Rahmen der Bürgerbeteiligung wurden Anregungen oder Bedenken geäußert.
Die hierzu erarbeitete Abwägung liegt derNiederschrift ebenfalls bei.
Die dort vorgebrachte Anregungen den nördlichen Kreisverkehr an der
Donaustraße kann nach Prüfung der Ist-Situation entfallen, da die Notwendigkeit
einer Wendemöglichkeit für Müllfahrzeue dort nicht besteht.
In der Sitzung des Ausschusses für Bauen, Planen und Umwelt werden die
Planentwürfe der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes
Nr. 109 “Hafen- und Industriegebiet – Futtermittel- und Schüttguthafen” noch
einmal vorgestellt.
Der Ortsrat Herringhausen-Stirpe-Oelingen hat eine von Herrn Büttner und
Bündnis 90/Die Grünen erarbeitete Stellungnahme beschlossen.
Darin wurde ebenfalls angeregt, auf den nördlichen Wendehammer an der
Donaustraße zu verzichten.
Zudem wurde angeregt, statt der Lichtsignalanlage am Knotenpunkt
Bundesstraße 51/Hafenstraße einen Kreisverkehr vorzusehen.
Als dritter Punkt wurden zusätzliche Maßnahmen für den Schallschutz
angeregt. Hier erläuterte Herr Büttner im Ortsrat, dass diese auch
psychologische Wirkung haben können, und daher eine zusätzliche Baumreihe
entlang des Grabens an der Donaustraße vorgesehen werden sollte, um das Gebiet
optisch besser in die Landschaft und in Richtung Siedlung Stirpe-Oelingen
einzubinden.
Herr Dunkhorst weist darauf hin, dass die Anlegung eines Kreisverkehrs nu
rim Einvernehmen mit dem Straßenbaulastträger möglich sein wird, der in seiner
bisherigen Stellungnahmen auch zum Bebauungsplan Nr. 99 stets eine
Lichtsignalanlage gefordert hat. Die Aufnahme eine Grünstreifens entlang der
Grabens an der Donaustraße kann entsprechend im Plan berücksichtigt werden.
Herr Westermeyer weist darauf hin, dass eine Ampelanlage am Knotenpunkt
bedarfsgesteuert zu schalten ist, um unnötige Wartezeiten zu vermeiden.
Herr Lübbert begrüßt es, eine Kreisverkehrslösung als Forderung mit
aufzunehmen. In diesem Zusammenhang sieht Herr Büttner die Möglichkeit, die
Forderung gemeinsam mit dem Landkreis Osnabrück zu vertreten, da dieser beim
Hafen ebenfalls involviert ist.
Herr Dr. Solf fragt an, ob es bereits neue Erkenntnisse zu einem
möglichen Gülleumschlag gibt. Das Thema Gülleumschlag und die damit verbundenen
Emissionen werden im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens geprüft. Hier gibt es
Grenzwerte, die dann vom jeweiligen Betreiber einzuhalten sind. Herr
Westermeyer weist darauf hin, dass die Anlage im Falle eines Gülleumschlags
auch aus Sicherheitgründen so konzipiert und ausgestalltet wird, dass
Geruchsemissionen voraussichtlich nur in geringem Umfang anfallen werden.
Im Anschluss an die Beratungen im Ausschuss für Bauen, Planen und Umwelt
erfolgt nach der erneuten Anerkennung des Planentwurfes das ordentliche
Beteiligungsverfahren nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB mit der erneuten
Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie der öffentlichen
Auslegung des Planentwurfes.