Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltung: 0

Mit Beschluss vom 21. September 2017 hat der Verwaltungsausschuss die Planentwürfe zur 21. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Bebauungsplan Nr. 109 „Hafen- und Industriegebiet – Futtermittel- und Schüttguthafen“ anerkannt und die Durchführung des frühzeitigen Beteiligungsverfahren nach den §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurde mit Schreiben vom 23. Oktober 2017 eingeleitet und eine Frist zur Abgabe von Stellungnahmen bis zum 24. November 2017 gegeben.

 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB (Bürgerbeteiligung) erfolgte in einer öffentlichen Versammlung am 09. November 2017.

 

Die bis zum 22.11.2017 eingegangenen Stellungnahmen beinhalten keine Anregungen oder Bedenken, die eine Änderung oder Ergänzung des Planentwurfes erforderlich machen. Eine Abwägung zu den bislang eingegangenen Stellungnahmen liegt der Vorlage bei.

 

Im Rahmen der Bürgerbeteiligung wurden Anregungen oder Bedenken geäußert. Die hierzu erarbeitete Abwägung liegt der Vorlage ebenfalls bei.

 

Sofern noch weitere Stellungnahmen eingehen sollten, werden diese mit einem Abwägungsvorschlag versehen kurzfristig nachgereicht.

 

In den Sitzungen des Ausschusses für Bauen, Planen und Umwelt und des Verwaltungsausschusses werden die Planentwürfe der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes Nr. 109 “Hafen- und Industriegebiet – Futtermittel- und Schüttguthafen” noch einmal vorgestellt.

 

Im Anschluss an die Beratungen im Ausschuss für Bauen, Planen und Umwelt erfolgt nach der erneuten Anerkennung des Planentwurfes das ordentliche Beteiligungsverfahren nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB mit der erneuten Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes.

 

 


Anlagen:

 

 


Der Verwaltungsausschuss erkennt die Planentwürfe zur 21. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Bebauungsplan Nr. 109 „Hafen- und Industriegebiet – Futtermittel- und Schüttguthafen “ an und beschließt, dass das ordentliche Beteiligungsverfahren nach den §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen ist.

 

 


Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt

 

 


Der Ausschuss für Bauen, Planen und Umwelt empfiehlt dem Verwaltungsausschuss die Planentwürfe zur 21. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Bebauungsplan Nr. 109 „Hafen- und Industriegebiet – Futtermittel- und Schüttguthafen“ mit den vorgenannten Anregungen anzuerkennen und zu beschließen, dass das ordentliche Beteiligungsverfahren nach den §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen ist.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

9

Nein:

0

Enthaltung:

0

 

 

 

 


Mit Beschluss vom 21. September 2017 hat der Verwaltungsausschuss die Planentwürfe zur 21. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Bebauungsplan Nr. 109 „Hafen- und Industriegebiet – Futtermittel- und Schüttguthafen“ anerkannt und die Durchführung des frühzeitigen Beteiligungsverfahren nach den §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurde mit Schreiben vom 23. Oktober 2017 eingeleitet und eine Frist zur Abgabe von Stellungnahmen bis zum 24. November 2017 gegeben.

 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB (Bürgerbeteiligung) erfolgte in einer öffentlichen Versammlung am 09. November 2017.

 

Die eingegangenen Stellungnahmen beinhalten keine Anregungen oder Bedenken, die eine Änderung oder Ergänzung des Planentwurfes erforderlich machen. Eine Abwägung zu den eingegangenen Stellungnahmen liegt der Niederschrift bei.

 

Im Rahmen der Bürgerbeteiligung wurden Anregungen oder Bedenken geäußert. Die hierzu erarbeitete Abwägung liegt derNiederschrift ebenfalls bei.

 

Die dort vorgebrachte Anregungen den nördlichen Kreisverkehr an der Donaustraße kann nach Prüfung der Ist-Situation entfallen, da die Notwendigkeit einer Wendemöglichkeit für Müllfahrzeue dort nicht besteht.

 

In der Sitzung des Ausschusses für Bauen, Planen und Umwelt werden die Planentwürfe der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes Nr. 109 “Hafen- und Industriegebiet – Futtermittel- und Schüttguthafen” noch einmal vorgestellt.

 

Der Ortsrat Herringhausen-Stirpe-Oelingen hat eine von Herrn Büttner und Bündnis 90/Die Grünen erarbeitete Stellungnahme beschlossen.

 

Darin wurde ebenfalls angeregt, auf den nördlichen Wendehammer an der Donaustraße zu verzichten.

 

Zudem wurde angeregt, statt der Lichtsignalanlage am Knotenpunkt Bundesstraße 51/Hafenstraße einen Kreisverkehr vorzusehen.

 

Als dritter Punkt wurden zusätzliche Maßnahmen für den Schallschutz angeregt. Hier erläuterte Herr Büttner im Ortsrat, dass diese auch psychologische Wirkung haben können, und daher eine zusätzliche Baumreihe entlang des Grabens an der Donaustraße vorgesehen werden sollte, um das Gebiet optisch besser in die Landschaft und in Richtung Siedlung Stirpe-Oelingen einzubinden.

 

Herr Dunkhorst weist darauf hin, dass die Anlegung eines Kreisverkehrs nu rim Einvernehmen mit dem Straßenbaulastträger möglich sein wird, der in seiner bisherigen Stellungnahmen auch zum Bebauungsplan Nr. 99 stets eine Lichtsignalanlage gefordert hat. Die Aufnahme eine Grünstreifens entlang der Grabens an der Donaustraße kann entsprechend im Plan berücksichtigt werden.

 

Herr Westermeyer weist darauf hin, dass eine Ampelanlage am Knotenpunkt bedarfsgesteuert zu schalten ist, um unnötige Wartezeiten zu vermeiden.

 

Herr Lübbert begrüßt es, eine Kreisverkehrslösung als Forderung mit aufzunehmen. In diesem Zusammenhang sieht Herr Büttner die Möglichkeit, die Forderung gemeinsam mit dem Landkreis Osnabrück zu vertreten, da dieser beim Hafen ebenfalls involviert ist.

 

Herr Dr. Solf fragt an, ob es bereits neue Erkenntnisse zu einem möglichen Gülleumschlag gibt. Das Thema Gülleumschlag und die damit verbundenen Emissionen werden im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens geprüft. Hier gibt es Grenzwerte, die dann vom jeweiligen Betreiber einzuhalten sind. Herr Westermeyer weist darauf hin, dass die Anlage im Falle eines Gülleumschlags auch aus Sicherheitgründen so konzipiert und ausgestalltet wird, dass Geruchsemissionen voraussichtlich nur in geringem Umfang anfallen werden.

 

Im Anschluss an die Beratungen im Ausschuss für Bauen, Planen und Umwelt erfolgt nach der erneuten Anerkennung des Planentwurfes das ordentliche Beteiligungsverfahren nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB mit der erneuten Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes.