Mit Beschluss vom 21. September 2017 hat der Verwaltungsausschuss die
Planentwürfe zur 21. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Bebauungsplan
Nr. 109 „Hafen- und Industriegebiet – Futtermittel- und Schüttguthafen“
anerkannt und die Durchführung des frühzeitigen Beteiligungsverfahren nach den
§§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern
öffentlicher Belange wurde mit Schreiben vom 23. Oktober 2017 eingeleitet und
eine Frist zur Abgabe von Stellungnahmen bis zum 24. November 2017 gegeben.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
(Bürgerbeteiligung) erfolgte in einer öffentlichen Versammlung am 09. November
2017.
Die bis zum 22.11.2017 eingegangenen Stellungnahmen beinhalten keine
Anregungen oder Bedenken, die eine Änderung oder Ergänzung des Planentwurfes
erforderlich machen. Eine Abwägung zu den bislang eingegangenen Stellungnahmen
liegt der Vorlage bei.
Im Rahmen der Bürgerbeteiligung wurden Anregungen oder Bedenken geäußert.
Die hierzu erarbeitete Abwägung liegt der Vorlage ebenfalls bei.
Sofern noch weitere Stellungnahmen eingehen sollten, werden diese mit
einem Abwägungsvorschlag versehen kurzfristig nachgereicht.
In den Sitzungen des Ausschusses für Bauen, Planen und Umwelt und des
Verwaltungsausschusses werden die Planentwürfe der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes
und des Bebauungsplanes Nr. 109 “Hafen- und Industriegebiet – Futtermittel- und
Schüttguthafen” noch einmal vorgestellt.
Im Anschluss an die Beratungen im Ausschuss für Bauen, Planen und Umwelt
erfolgt nach der erneuten Anerkennung des Planentwurfes das ordentliche
Beteiligungsverfahren nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB mit der erneuten
Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie der öffentlichen
Auslegung des Planentwurfes.
Anlagen:
Der Verwaltungsausschuss erkennt die Planentwürfe zur 21. Änderung des
Flächennutzungsplanes und zum Bebauungsplan Nr. 109 „Hafen- und Industriegebiet
– Futtermittel- und Schüttguthafen “ an und beschließt, dass das ordentliche
Beteiligungsverfahren nach den §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen
ist.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |