Sitzung: 19.09.2017 Ausschuss für Bauen und Planen
Abstimmung: Ja: 2, Nein: 8, Enthaltung: 0
Vorlage: BV/202/2017
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 25. Juli 2017 beantragt die Gruppe DIE LINKE/Berg, dass der Rat beschließen möge:
- Der Flächennutzungsplan im Bereich “Sondergebiet Containerhafen” wird in den Zustand vor der 13. Änderung zurückversetzt.
- Die Gemeinde Bohmte spricht sich dafür aus, die ursprünglichen Planungen bezüglich eines Containerumschlages im Bereich des Bestandshafens wieder aufzunehmen und wird dazu Gespräche mit den Mitgesellschaftern der Hafen Wittlager Land GmbH aufnehmen.
- Die Gemeinde Bohmte wirkt darauf hin, dass ein zweites und unabhängiges Gutachten bezüglich realistischer Containerumschlagzahlen erstellt wird.
Die im Antrag angesprochene Thematik ist vielfältig und vollumfänglich in der Vergangenheit in den Gremien der Gemeinde Bohmte und der Hafen Wittlager Land GmbH erörtert worden.
Noch zuletzt in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 17. Juli 2017 ist aufgezeigt worden, dass aufgrund der Gespräche mit künftigen Betreibern des Futtermittel- und Schüttguthafens die Fläche des jetzigen Bestandshafens für diesen Zweck nicht ausreichend bemessen ist. Deshalb hat der Verwaltungsausschuss in der Sitzung am 17. Juli 2017 auch beschlossen, die 21. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie den Bebauungsplan Nr. 109 „Hafen- und Industriegebiet – Futtermittel- und Schüttguthafen” aufzustellen. Die enstprechend mitbeschlossenen Planungsaufträge sind zwischenzeitlich vergeben worden.
Für den Containerhafen im Bereich
östlich des Wendebeckens hat die Wasser- und Schifffahrtsdirektion Münster
zwischenzeitlich belastbar eine Förderung in Höhe von 56,9 %, entsprechend einer Fördersumme in Höhe
von 6.465.616,35 € in Aussicht gestellt. Die Berechnungen und Prüfungen
erfolgten aufgrund der mit dem Förderantrag vorgelegten Gutachten und
Untersuchungsergebnissen zu den Transportpotentialen. Einer weitern
Begutachtung bedarf es daher aus Sicht der Verwaltung nicht.
Anlagen:
Beschluss:
Der Rat beschließt über den Antrag der Gruppe DIE LINKE/Berg vom 25.07.2017.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
||||
Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
|
|
€ |
|
Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
|
€ |
||
|
|
|
|
|
im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
||
|
|
|
Kostenstelle: |
|
|
||||
|
Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
|||
|
|
Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
||
|
Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
|
im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
|
|||||
|
|
|
|
|
|
|
|||
Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
|||||||||
|
|
Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
|||||||
|
|
Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
|||||||
Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
|
durch
einen Nachtragshaushalt |
Beschluss:
Der Ausschuss für Bauen, Planen und Umwelt empfiehlt dem Rat den Antrag der Gruppe DIE LINKE/Berg vom 25.07.2017 zu beschließen.
Mit Schreiben vom 25. Juli 2017 beantragt die Gruppe DIE LINKE/Berg, dass der Rat beschließen möge:
- Der Flächennutzungsplan im Bereich “Sondergebiet Containerhafen” wird in den Zustand vor der 13. Änderung zurückversetzt.
- Die Gemeinde Bohmte spricht sich dafür aus, die ursprünglichen Planungen bezüglich eines Containerumschlages im Bereich des Bestandshafens wieder aufzunehmen und wird dazu Gespräche mit den Mitgesellschaftern der Hafen Wittlager Land GmbH aufnehmen.
- Die Gemeinde Bohmte wirkt darauf hin, dass ein zweites und unabhängiges Gutachten bezüglich realistischer Containerumschlagzahlen erstellt wird.
Die im Antrag angesprochene Thematik ist vielfältig und vollumfänglich in der Vergangenheit in den Gremien der Gemeinde Bohmte und der Hafen Wittlager Land GmbH erörtert worden.
Noch zuletzt in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 17. Juli 2017 ist aufgezeigt worden, dass aufgrund der Gespräche mit künftigen Betreibern des Futtermittel- und Schüttguthafens die Fläche des jetzigen Bestandshafens für diesen Zweck nicht ausreichend bemessen ist. Deshalb hat der Verwaltungsausschuss in der Sitzung am 17. Juli 2017 auch beschlossen, die 21. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie den Bebauungsplan Nr. 109 „Hafen- und Industriegebiet – Futtermittel- und Schüttguthafen” aufzustellen. Die entsprechend mitbeschlossenen Planungsaufträge sind zwischenzeitlich vergeben worden.
Für den Containerhafen im Bereich
östlich des Wendebeckens hat die Wasser- und Schifffahrtsdirektion Münster
zwischenzeitlich belastbar eine Förderung in Höhe von 56,9 %, entsprechend einer Fördersumme in Höhe
von 6.465.616,35 € in Aussicht gestellt. Die Berechnungen und Prüfungen
erfolgten aufgrund der mit dem Förderantrag vorgelegten Gutachten und
Untersuchungsergebnissen zu den Transportpotentialen. Einer weitern
Begutachtung bedarf es daher aus Sicht der Verwaltung nicht.
Herr Büttner erläutert und begründet seinen Antrag. Dabei geht er auf
das in früheren Sitzungen angeführte Argument zur Schaffung von Arbeitsplätzen
auch im Umfeld des Containerhafens ein. Dabei ist er der Auffassung, dass dies
erfolgt, wenn man sich darum kümmert. Ebenso wurde in früheren Sitzungen die
Aussage getroffen, dass Expertenmeinungen eingeholt worden sind und man sich
darauf verlässt. Insofern sieht er keinen Grund, warum nicht ein zweites
unabhängiges Gutachten eingeholt werden soll. Herr Büttner geht im Zusammenhang
mit der Haushaltskonsolidierung darauf an, dass die Hafen Wittlager Land GmbH
bisher jeden Prozess verloren haben, und man daher kein Risiko eingehen sollte,
sondern sich unabhängig von einem Fraktionszwang noch einmal damit beschäftigen
muss, um Schaden von der Gemeinde Bohmte fernzuhalten.
Herr Lübbert weist darauf hin, dass bereits das erste Gutachten
unabhängig gewesen ist und insofern kein Bedarf für eine weiteres Gutachten
gesehen wird. Des Weiteren werden mit der erfolgten Bauleitplanung keine
Arbeitsplätze direkt geschaffen, sondern es werden die Rahmenbedingungen und
Voraussetzungen dafür, dass dann weitere Arbeitsplätze entstehen. Am Beispiel
des Niedersachsenparks erläutert Herr Lübbert, dass dies nicht sofort passieren
wird, sondern Zeit benötigt, bis die entsprechenden Ansiedlungen erfolgt sind.
Darüber hinaus weist Herr Lübbert darauf hin, dass es in der CDU-Fraktion keine
Fraktionszwang gibt.
Herr Rehme bestätigt, dass es auch in der SPD-Fraktion keinen
Fraktionszwang gibt. Darüber hinaus plädiert er dafür, dass die bisherige
Planung zum Containerhafen beibehalten wird. Die Ratsmitglieder haben sich mit
dieser Planung lange und intensiv beschäftigt und sind dann zu dem
beschlossenen Ergebnis gelangt. Nunmehr die getroffene Entscheidung zu
revidieren, würde aus seiner Sicht bedeuten, den Ratsmitgliedern zu
unterstellen, sie hätten sich mit der Planung gar nicht befasst. Hinsichtlich
der Arbeitsplätze weist Herr Rehme darauf hin, dass der Containerhafen für das
gesamte Wittlager Land von Bedeutung ist und es nicht nur darum geht, neue
Arbeitsplätze zu schaffen, sondern auch bestehende Arbeitsplätze zu sichern.
Abschließend stellt Herr Rehme noch einmal deutlich heraus, dass die
Ratsmitglieder ihre Ziele klar artikulieren sollten. Wenn jemand dementsprechend
keinen Containerhafen möchte, dann sollte man es auch so sagen.
Dr. Solf teilt mit, dass die Einstellung der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen bekannt ist, grundsätzlich soviel Verkehr wie möglich auf die
Wasserstraße zu verlagern. Allerdings müsse dies auch wirtschaftlich vertretbar
sein. Hier sieht er das Problem, dass z. B. der Bestandshafen teuer gekauft
worden ist und nunmehr der gesamte Gebäudebestand geräumt werden soll, aber
auch dass ein wirtschaftlicher Betrieb des Containerhafens nicht möglich sei,
da die Brücken aufgrund der zu geringen Höhe einen wirtschaftlichen Betrieb
nicht zulassen würden. Herr Dr. Solf weist zudem darauf hin, dass das nunmehr
vorgesehene Wohnbaugebiet westlich der Ortschaft Stirpe-Oelingen nicht dorthin
passen würde, wenn der Containerhafen wider seiner Erwartung doch zum Erfolg
wird, da dann die Lärmsituation wohl nicht mit einer Wohnbebauung vereinbar
wäre.