Abstimmung: Ja: 2, Nein: 8, Enthaltung: 0

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 25. Juli 2017 beantragt die Gruppe DIE LINKE/Berg, dass der Rat beschließen möge:

 

  1. Der Flächennutzungsplan im Bereich “Sondergebiet Containerhafen” wird in den Zustand vor der 13. Änderung zurückversetzt.
  2. Die Gemeinde Bohmte spricht sich dafür aus, die ursprünglichen Planungen bezüglich eines Containerumschlages im Bereich des Bestandshafens wieder aufzunehmen und wird dazu Gespräche mit den Mitgesellschaftern der Hafen Wittlager Land GmbH aufnehmen.
  3. Die Gemeinde Bohmte wirkt darauf hin, dass ein zweites und unabhängiges Gutachten bezüglich realistischer Containerumschlagzahlen erstellt wird.

 

Die im Antrag angesprochene Thematik ist vielfältig und vollumfänglich in der Vergangenheit in den Gremien der Gemeinde Bohmte und der Hafen Wittlager Land GmbH erörtert worden.

 

Noch zuletzt in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 17. Juli 2017 ist aufgezeigt worden, dass aufgrund der Gespräche mit künftigen Betreibern des Futtermittel- und Schüttguthafens die Fläche des jetzigen Bestandshafens für diesen Zweck nicht ausreichend bemessen ist.  Deshalb hat der Verwaltungsausschuss in der Sitzung am 17. Juli 2017 auch beschlossen, die 21. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie den Bebauungsplan Nr. 109 „Hafen- und Industriegebiet – Futtermittel- und Schüttguthafen” aufzustellen. Die enstprechend mitbeschlossenen Planungsaufträge sind zwischenzeitlich vergeben worden.

 

Für den Containerhafen im Bereich östlich des Wendebeckens hat die Wasser- und Schifffahrtsdirektion Münster zwischenzeitlich belastbar eine Förderung in Höhe von 56,9 %, entsprechend einer Fördersumme in Höhe von 6.465.616,35 € in Aussicht gestellt. Die Berechnungen und Prüfungen erfolgten aufgrund der mit dem Förderantrag vorgelegten Gutachten und Untersuchungsergebnissen zu den Transportpotentialen. Einer weitern Begutachtung bedarf es daher aus Sicht der Verwaltung nicht.

 


Anlagen:

 

 


Beschluss:

Der Rat beschließt über den Antrag der Gruppe DIE LINKE/Berg vom 25.07.2017.

 


Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt

 

 


Beschluss:

Der Ausschuss für Bauen, Planen und Umwelt empfiehlt dem Rat den Antrag der Gruppe DIE LINKE/Berg vom 25.07.2017 zu beschließen.

 


Mit Schreiben vom 25. Juli 2017 beantragt die Gruppe DIE LINKE/Berg, dass der Rat beschließen möge:

 

  1. Der Flächennutzungsplan im Bereich “Sondergebiet Containerhafen” wird in den Zustand vor der 13. Änderung zurückversetzt.
  2. Die Gemeinde Bohmte spricht sich dafür aus, die ursprünglichen Planungen bezüglich eines Containerumschlages im Bereich des Bestandshafens wieder aufzunehmen und wird dazu Gespräche mit den Mitgesellschaftern der Hafen Wittlager Land GmbH aufnehmen.
  3. Die Gemeinde Bohmte wirkt darauf hin, dass ein zweites und unabhängiges Gutachten bezüglich realistischer Containerumschlagzahlen erstellt wird.

 

Die im Antrag angesprochene Thematik ist vielfältig und vollumfänglich in der Vergangenheit in den Gremien der Gemeinde Bohmte und der Hafen Wittlager Land GmbH erörtert worden.

 

Noch zuletzt in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 17. Juli 2017 ist aufgezeigt worden, dass aufgrund der Gespräche mit künftigen Betreibern des Futtermittel- und Schüttguthafens die Fläche des jetzigen Bestandshafens für diesen Zweck nicht ausreichend bemessen ist.  Deshalb hat der Verwaltungsausschuss in der Sitzung am 17. Juli 2017 auch beschlossen, die 21. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie den Bebauungsplan Nr. 109 „Hafen- und Industriegebiet – Futtermittel- und Schüttguthafen” aufzustellen. Die entsprechend mitbeschlossenen Planungsaufträge sind zwischenzeitlich vergeben worden.

 

Für den Containerhafen im Bereich östlich des Wendebeckens hat die Wasser- und Schifffahrtsdirektion Münster zwischenzeitlich belastbar eine Förderung in Höhe von 56,9 %, entsprechend einer Fördersumme in Höhe von 6.465.616,35 € in Aussicht gestellt. Die Berechnungen und Prüfungen erfolgten aufgrund der mit dem Förderantrag vorgelegten Gutachten und Untersuchungsergebnissen zu den Transportpotentialen. Einer weitern Begutachtung bedarf es daher aus Sicht der Verwaltung nicht.

 

Herr Büttner erläutert und begründet seinen Antrag. Dabei geht er auf das in früheren Sitzungen angeführte Argument zur Schaffung von Arbeitsplätzen auch im Umfeld des Containerhafens ein. Dabei ist er der Auffassung, dass dies erfolgt, wenn man sich darum kümmert. Ebenso wurde in früheren Sitzungen die Aussage getroffen, dass Expertenmeinungen eingeholt worden sind und man sich darauf verlässt. Insofern sieht er keinen Grund, warum nicht ein zweites unabhängiges Gutachten eingeholt werden soll. Herr Büttner geht im Zusammenhang mit der Haushaltskonsolidierung darauf an, dass die Hafen Wittlager Land GmbH bisher jeden Prozess verloren haben, und man daher kein Risiko eingehen sollte, sondern sich unabhängig von einem Fraktionszwang noch einmal damit beschäftigen muss, um Schaden von der Gemeinde Bohmte fernzuhalten.

 

Herr Lübbert weist darauf hin, dass bereits das erste Gutachten unabhängig gewesen ist und insofern kein Bedarf für eine weiteres Gutachten gesehen wird. Des Weiteren werden mit der erfolgten Bauleitplanung keine Arbeitsplätze direkt geschaffen, sondern es werden die Rahmenbedingungen und Voraussetzungen dafür, dass dann weitere Arbeitsplätze entstehen. Am Beispiel des Niedersachsenparks erläutert Herr Lübbert, dass dies nicht sofort passieren wird, sondern Zeit benötigt, bis die entsprechenden Ansiedlungen erfolgt sind. Darüber hinaus weist Herr Lübbert darauf hin, dass es in der CDU-Fraktion keine Fraktionszwang gibt.

 

Herr Rehme bestätigt, dass es auch in der SPD-Fraktion keinen Fraktionszwang gibt. Darüber hinaus plädiert er dafür, dass die bisherige Planung zum Containerhafen beibehalten wird. Die Ratsmitglieder haben sich mit dieser Planung lange und intensiv beschäftigt und sind dann zu dem beschlossenen Ergebnis gelangt. Nunmehr die getroffene Entscheidung zu revidieren, würde aus seiner Sicht bedeuten, den Ratsmitgliedern zu unterstellen, sie hätten sich mit der Planung gar nicht befasst. Hinsichtlich der Arbeitsplätze weist Herr Rehme darauf hin, dass der Containerhafen für das gesamte Wittlager Land von Bedeutung ist und es nicht nur darum geht, neue Arbeitsplätze zu schaffen, sondern auch bestehende Arbeitsplätze zu sichern. Abschließend stellt Herr Rehme noch einmal deutlich heraus, dass die Ratsmitglieder ihre Ziele klar artikulieren sollten. Wenn jemand dementsprechend keinen Containerhafen möchte, dann sollte man es auch so sagen.

 

Dr. Solf teilt mit, dass die Einstellung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bekannt ist, grundsätzlich soviel Verkehr wie möglich auf die Wasserstraße zu verlagern. Allerdings müsse dies auch wirtschaftlich vertretbar sein. Hier sieht er das Problem, dass z. B. der Bestandshafen teuer gekauft worden ist und nunmehr der gesamte Gebäudebestand geräumt werden soll, aber auch dass ein wirtschaftlicher Betrieb des Containerhafens nicht möglich sei, da die Brücken aufgrund der zu geringen Höhe einen wirtschaftlichen Betrieb nicht zulassen würden. Herr Dr. Solf weist zudem darauf hin, dass das nunmehr vorgesehene Wohnbaugebiet westlich der Ortschaft Stirpe-Oelingen nicht dorthin passen würde, wenn der Containerhafen wider seiner Erwartung doch zum Erfolg wird, da dann die Lärmsituation wohl nicht mit einer Wohnbebauung vereinbar wäre.