Betreff
Änderung Sondergebiet Containerhafen; Antrag der Gruppe DIE LINKE/Berg vom 26. Juli 2017
Vorlage
BV/202/2017
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 25. Juli 2017 beantragt die Gruppe DIE LINKE/Berg, dass der Rat beschließen möge:

 

  1. Der Flächennutzungsplan im Bereich “Sondergebiet Containerhafen” wird in den Zustand vor der 13. Änderung zurückversetzt.
  2. Die Gemeinde Bohmte spricht sich dafür aus, die ursprünglichen Planungen bezüglich eines Containerumschlages im Bereich des Bestandshafens wieder aufzunehmen und wird dazu Gespräche mit den Mitgesellschaftern der Hafen Wittlager Land GmbH aufnehmen.
  3. Die Gemeinde Bohmte wirkt darauf hin, dass ein zweites und unabhängiges Gutachten bezüglich realistischer Containerumschlagzahlen erstellt wird.

 

Die im Antrag angesprochene Thematik ist vielfältig und vollumfänglich in der Vergangenheit in den Gremien der Gemeinde Bohmte und der Hafen Wittlager Land GmbH erörtert worden.

 

Noch zuletzt in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 17. Juli 2017 ist aufgezeigt worden, dass aufgrund der Gespräche mit künftigen Betreibern des Futtermittel- und Schüttguthafens die Fläche des jetzigen Bestandshafens für diesen Zweck nicht ausreichend bemessen ist.  Deshalb hat der Verwaltungsausschuss in der Sitzung am 17. Juli 2017 auch beschlossen, die 21. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie den Bebauungsplan Nr. 109 „Hafen- und Industriegebiet – Futtermittel- und Schüttguthafen” aufzustellen. Die enstprechend mitbeschlossenen Planungsaufträge sind zwischenzeitlich vergeben worden.

 

Für den Containerhafen im Bereich östlich des Wendebeckens hat die Wasser- und Schifffahrtsdirektion Münster zwischenzeitlich belastbar eine Förderung in Höhe von 56,9 %, entsprechend einer Fördersumme in Höhe von 6.465.616,35 € in Aussicht gestellt. Die Berechnungen und Prüfungen erfolgten aufgrund der mit dem Förderantrag vorgelegten Gutachten und Untersuchungsergebnissen zu den Transportpotentialen. Einer weitern Begutachtung bedarf es daher aus Sicht der Verwaltung nicht.

 


Anlagen:

 

 


Beschluss:

Der Rat beschließt über den Antrag der Gruppe DIE LINKE/Berg vom 25.07.2017.

 


Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt