Sitzung: 26.01.2017 Rat Gemeinde Bohmte
Vorlage: BV/008/2017
Sachverhalt:
Die Kommunal Siedlungs- und Entwicklungsgesellschaft Wittlage mbH (KSG) hat mit Vertrag vom 28. Dezember 2016 Grundstücke in der Ortschaft Bohmte zur Größe von 92.971 qm erworben. Der Kaufpreis beträgt 917.614,65 €.
Im Hinblick auf den Grundstückskauf und die entsprechende Finanzierung wird die KSG mit der Gemeinde Bohmte eine entsprechende städtebauliche Vereinbarung treffen, nach der die Gemeinde Bohmte gegenüber der KSG letztlich das Finanzierungsrisiko trägt. Unter Berücksichtigung von Rückflüssen aus Verkaufspreisen für die Verwertung der Flächen soll ein dann ggf. verbleibendes Defizit aus Mitteln der Gemeinde Bohmte an die KSG erstattet werden.
Teilweise können Grundstücke voraussichtlich kurzfristig weiterveräußert werden, allerdings wird der Großteil der Grundstücke erst nach weiteren Grundstücksregelungen und städtebaulichen Planungen verwertet werden können.
Insofern ist eine Kreditregelung in Höhe von 1.040.000,00 € (Kaufpreis + Nebenkosten u. Grunderwerbsteuer) zunächst befristet auf eine Laufzeit von vier Jahren vorgesehen. Der Zinssatz für den Kredit beträgt im Falle einer Bürgschaft der Gemeinde Bohmte 0,65 %. Es ist eine vierteljährliche Zinsanpassung vorgesehen. Zu diesen Terminen kann auch jeweils eine Tilgung aus bis dahin erzielten Verkaufserlösen erfolgen. Ohne eine Bürgschaft der Gemeinde Bohmte läge der Kreditzins rd. 1,5 % höher.
Die Übernahme der Bürgschaft bedarf nach den gesetzlichen Regelungen des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) der Genehmigung durch die Kommunalaufsicht beim Landkreis Osnabrück. Der Genehmigungsantrag wird unmittelbar nach der Sitzung des Rates der Gemeinde Bohmte am 26.01.2017 auf den Weg gebracht.
Bürgschaftserklärung
Die Kommunale Siedlungs- und
Entwicklungsgesellschaft Wittlage mbH (KSG), Lindenstraße 41/43, 49152 Bad
Essen (Darlehnsnehmerin) hat von der
Sparkasse Osnabrück ,
Wittekindstraße 17 – 19, 49074 Osnabrück (Darlehnsgeberin)
gemäß der Darlehensverträge vom __________ nachstehende Darlehen
a) Darlehenskonto Nr.
__________ in Höhe von EUR 1.040.000,00
(i. W. Einemillionvierzigtausend Euro),
für den Erwerb von Grundstücken in der
Ortschaft Bohmte aus dem Kaufvertrag mit Frau Claudia Niemeyer erhalten.
Die Gemeinde Bohmte übernimmt hierdurch der
Sparkasse Osnabrück gegenüber wegen aller ihrer Ansprüche, die ihr aus der
obigen Darlehensgewährung gegen die Firma Kommunale Siedlungs- und
Entwicklungsgesellschaft Wittlage mbH (KSG) zustehen oder noch zustehen werden,
die Ausfallbürgschaft bis zum Betrage von
EUR
1.040.000,00 (i. W. Einmillionvierzigtausend Euro)
zuzüglich Zinsen und Kosten, auch wenn diese
zum Kapital geschlagen werden und dadurch den verbürgten Höchstbetrag
übersteigen. Die Ausfallbürgschaft reduziert sich erst, wenn die Summe der
Restschuldsalden (zuzüglich Zinsen und Kosten) der oben genannten Darlehen die
Bürgschaftssumme unterschreitet.
Die Bürgschaft bleibt auch bei einem
etwaigen Wechsel der Träger oder bei einer Änderung der Rechtsform des
Hauptschuldners bestehen.
Die
Gemeinde Bohmte kann aus der Bürgschaft erst in Anspruch genommen werden, wenn
und soweit ein Ausfall festgestellt ist. Der Ausfall gilt frühestens als
festgestellt,
a) wenn und soweit die Zahlungsunfähigkeit der
Darlehensnehmerin durch Zahlungseinstellung, Eröffnung des Insolvenzverfahrens
oder durch Abgabe der eidesstattlichen Versicherung oder auf sonstige Weise
erwiesen ist und nennenswerte Eingänge aus der Verwertung von Sicherheiten, die
nach Maßgabe des mit der Darlehensnehmerin abgeschlossenen Darlehensvertrages
(ausgenommen dieser Bürgschaft) gestellt werden, nicht oder nicht mehr zu
erwarten sind
und
b) wenn ein fälliger Zins- und Tilgungsbetrag
spätestens sechs Monate nach Fälligkeit trotz Mahnung der Darlehensnehmerin und
entsprechender Mitteilung an die Gemeinde nicht eingegangen ist. Sobald die
Zahlung eines Zins- oder Tilgungsbetrages in Verzug gerät, durch die die
Rückzahlung des verbürgten Darlehens durch den Darlehensnehmer in Gänze
gefährdet werden könnte, ist die Gemeinde von der Sparkasse hierüber
unverzüglich zu informieren.
Die Bürgschaft wird aufgrund des Beschlusses
des Rates der Gemeinde Bohmte vom 26. Januar 2017 und der Genehmigung der
Aufsichtsbehörde vom __________2017 übernommen. Die Gemeinde behält sich das
Prüfungsrecht gemäß § 121 Abs. 5 des Niedersächsischen
Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vor.
Die Gemeinde Bohmte versichert ausdrücklich,
dass sämtliche dieser Bürgschaft zugrunde liegenden Rechtsvorschriften des
öffentlichen Rechts eingehalten sind und auch künftig eingehalten werden,
insbesondere auch die entsprechenden Bestimmungen des europäischen Rechts (z.B.
Artikel 107, 108 AEUV). Die Gemeinde bestätigt, dass die Bürgschaft nicht
notifizierungspflichtig ist, da die zugrunde liegende Maßnahme lediglich den
örtlichen Markt bedient. Sie strahlt keine grenzüberschreitende Attraktivität
aus.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus
dieser Bürgschaft entstehenden Verpflichtungen ist der Sitz der Sparkasse
Osnabrück.
_______________,
den____________ Siegel ____________________________
(Bürgermeister)
Beschluss:
Der Rat beschließt die Übernahme einer Ausfallbürgschaft zu dem benötigten Darlehen der Kommunalen Siedlungs- und Entwicklungsgesellschaft Wittlage mbH (KSG) für den Erwerb der Grundstücke in der Ortschaft Bohmte aus dem Kaufvertrag vom 28. Dezember 2016 in Höhe von 1.040.000,00 €. Die Zinsbindung ist variabel mit einem Zinssatz von 0,65 % p. a.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamtausgaben
in Höhe von |
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- |
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Saldo =
Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-) |
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davon - Sachausgaben |
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- Personalausgaben |
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im |
Verwaltungshaushalt |
Haushaltsstelle: |
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Budget
Nr.: |
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einmalig |
laufend |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung |
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im |
Vermögenshaushalt |
Haushaltsstelle: |
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einmalig |
laufend |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung
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enthalten |
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nicht
enthalten |
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Folgeeinnahmen
in Höhe von |
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Folgeausgaben
in Höhe von |
- |
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Saldo =
Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-) |
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€ |
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davon - Sachausgaben |
€ |
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- Personalausgaben |
€ |
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im
Verwaltungshaushalt |
Haushaltsstelle: |
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Budget
Nr.: |
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einmalig |
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laufend |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfg. |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung. |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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im
Verwaltungshaushalt durch Verschlechterung des Haushalts (Erhöhung
Fehlbetrag) |
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einmalig |
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laufend |
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im
Vermögenshaushalt durch einen Nachtragshaushalt |
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Herr Schnökelborg spricht sich im Namen der CDU-Fraktion für den Beschlussvorschlag aus.
Frau Schneider-Solf teilt mit, dass die Fraktion der Grünen nicht zustimmen werde. Die Gründe werde sie im nichtöffentlichen Teil erläutern.
Herr Rehme kann dem Vorschlag nur zustimmen. Dieser sei von der Verwaltung sehr gut vorbereitet worden und völlig risikolos.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
27 |
Nein: |
2 |
Enthaltung: |
0 |