Für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses in der Ortschaft Herringhausen hat der Verwaltungssauschuss am 22.09.2021 den Aufstellungsbeschluss zur 28. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) gefasst.
Das hierfür erworbene und in Rede stehende Grundstück an der Hunteburger Straße/Ecke Dübberortstraße ist im wirksamen Flächennutzungsplan zum einen Teil als Mischgebiet und zum anderen Teil ohne bauliche Funktion ausgewiesen. Um hier die entsprechenden planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, ist die 28. Änderung des FNP erforderlich.
Zwischenzeitlich sind vom beauftragten Planungsbüro Hahm (pbh) die Planzeichnung und die Begründung im Vorentwurf erarbeitet worden und liegen der Vorlage bei.
Der nächste Verfahrensschritt ist nun die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB sowie die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB. Hier wird frühzeitig Gelegenheit gegeben, sich grundsätzlich über die Planung zu informieren und sich über den erforderlichen Umfang der Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB zu äußern.
Anschließend werden die eingehenden Stellungnahmen und Anregungen geprüft, gewürdigt und ggf. ins Planungskonzept mit aufgenommen. Darüber hinaus sind weitere erforderliche Gutachten (Schall-, Artenschutz-, Bodengutachten mit Versickerungsnachweis) bereits beauftragt und befinden sich in Bearbeitung. Sie werden zur Offenlage im sich anschließenden ordentlichen Beteiligungsverfahren ergänzt.
Anlagen:
Beschluss:
Der Verwaltungsausschuss beschließt, den Planvorentwurf und die
dazugehörige Begründung im Vorentwurf zur 28. Änderung des Flächennutzungsplans
anzuerkennen und das frühzeitige Beteiligungsverfahren nach dem Baugesetzbuch
durchzuführen.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |