Sachverhalt:
Die Pflichtenbelehrung und Verpflichtung des berufenen Mitglieds des Ausschusses für Umwelt, Energie und Mobilität gemäß Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) erfolgt durch den Ausschussvorsitzenden. Er verpflichtet den anwesenden berufenen Vertreter des Landvolk Kreisverband Wittlage förmlich, seine Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen zu erfüllen und die Gesetze zu beachten.
Das anwesende berufene Ausschussmitglied wird auf die ihm nach §§ 40 – 42 NKomVG obliegenden Pflichten (Amtsverschwiegenheit, Mitwirkungsverbot und Vertretungsverbot) hingewiesen.
Das Erfordernis, die Pflichtenbelehrung aktenkundig zu machen (§ 43 Abs. 2 NKomVG), wird mit der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Energie und Mobilität erfüllt.
Anlagen:
Beschluss:
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |