Betreff
Pflichtenbelehrung der hinzugewählten Mitglieder im Ausschuss für Umwelt, Energie und Mobilität gemäß § 43 NKomVG
Vorlage
IV/163/2022
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt:

Die Pflichtenbelehrung und Verpflichtung der berufenen Mitglieder des Ausschusses für Umwelt, Energie und Mobilität gemäß Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) erfolgt durch die Bürgermeisterin. Sie verpflichtet die anwesenden berufenen Vertreter des Vereins für Umwelt- und Naturschutz e.V. sowie des Landvolk Kreisverband Wittlage förmlich, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen zu erfüllen und die Gesetze zu beachten.

 

Die anwesenden berufenen Ausschussmitglieder werden auf die ihnen nach §§ 40 – 42 NKomVG obliegenden Pflichten (Amtsverschwiegenheit, Mitwirkungsverbot und Vertretungsverbot) hingewiesen.

 

Das Erfordernis, die Pflichtenbelehrung aktenkundig zu machen (§ 43 Abs. 2 NKomVG), wird mit der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Energie und Mobilität erfüllt.

 


Anlagen:

 

 


Beschluss:

 

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt