Betreff
Antrag der Gruppe "Die Grünen/DIE LINKE" zur Bereitstellung von Haushaltsmitteln zum Ausbau der Ladesäuleninfrastruktur für Elektrofahrzeuge in der Gemeinde Bohmte
Vorlage
BV/160/2022
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Die Gruppe „Die Grünen, DIE LINKE“ im Rat der Gemeinde Bohmte hat mit Datum vom 09.01.2022 einen Antrag auf Bereitstellung von Haushaltsmitteln in Höhe von 100 TEUR zum Ausbau der Ladesäuleninfrastruktur für Elektrofahrzeuge in der Gemeinde Bohmte gestellt.

 

Inhaltlich wird auf die Vorlage Nr. BV 011/2022 verwiesen, der auch das Antragsschreiben der Ratsgruppe beigefügt ist.

 

Der Antrag wurde durch den Verwaltungsausschuss zur Vorbereitung einer Beschlussfassung in den Ausschuss für Umwelt, Energie und Mobilität verwiesen.

 

Für den Haushalt 2022 konnten die beantragten Haushaltsmittel nicht mehr berücksichtigt werden.

 

Es gilt nun die Frage zu klären, ob entsprechende Haushaltsmittel im Haushaltsplan 2023 einzuplanen sind.

 


Anlagen:

 

 


Beschluss:

Der Verwaltungsausschuss fasst einen dem Beratungsverlauf entsprechenden Beschluss zur Einstellung von Haushaltsmitteln zum Ausbau der Ladesäuleninfrastruktur in der Gemeinde Bohmte.

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt