Betreff
Antrag der Gruppe "Die Grünen/Die LINKE" auf Errichtung eines Fahrradstandes vor der Turnhalle Herringhausen
Vorlage
BV/146/2022
Art
Beschlussvorlage

Die Gruppe „Die Grünen/Die LINKE“ hat den Antrag gestellt bei der Turnhalle Herringhausen einen Fahrradstand zu errichten und hierzu in den Haushalt der Gemeinde Bohmte einen Betrag von 10.000,00 € einzustellen. Der Antrag ist der Vorlage beigefügt.

 

Zu dem Antrag wurde entschieden, diesen zur Vorberatung an den Ortsrat Herringhausen-Stirpe-Oelingen zu überweisen.

 

Die gegenwärtige Situation stellt sich so dar, dass im Bereich der Turnhalle Herringhausen keine Fahrradabstellanlagen vorhanden sind und Fahrräder auf den PKW-Einstellplätzen oder im Umfeld abgestellt werden.

 

Grundsätzlich ist aus Sicht der Verwaltung die Anlage eines Fahrradabstellplatzes sinnvoll, um den ruhenden Verkehr geordnet zu regeln.

 


Anlagen:

 

 


Der Verwaltungsausschuss entscheidet aufgrund seiner Beratung und den Vorberatungen im Ortsrat Herringhausen – Stirpe - Oelingen und im Ausschuss für Umwelt, Energie und Mobilität über den Antrag.

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt