Sachverhalt:
Die Pflichtenbelehrung und Verpflichtung der berufenen Mitglieder des Ausschusses für Bildung gemäß Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) erfolgt durch die Bürgermeisterin. Sie verpflichtet die anwesenden berufenen Lehrer-, Schüler- und Elternvertreter förmlich, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen zu erfüllen und die Gesetze zu beachten. Die anwesenden berufenen Ausschussmitglieder werden auf die ihnen nach §§ 40 – 42 NKomVG obliegenden Pflichten (Amtsverschwiegenheit, Mitwirkungsverbot und Vertretungsverbot) hingewiesen.
Das Erfordernis, die Pflichtenbelehrung aktenkundig zu machen (§43 Abs. 2 NKomVG), wird mit der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Bildung erfüllt.
Anlagen:
Beschluss:
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |