Betreff
Überörtliche Kommunalprüfung - Prüfungsmitteilung "Haushaltsrisiken durch Investitionsrückstände"
Vorlage
BV/260/2021
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Im 4. Quartal 2020 wurde vom Nds. Landesrechnungshof eine überörtliche Kommunalprüfung zu Haushaltsrisiken durch Investitionsrückstände durchgeführt. Die Prüfungsmitteilung ist der Vorlage als Anlage beigefügt. Eine Bewertung des Handelns einzelner Kommunen bzw. der kommunalen Haushalte hat der Landesrechnungshof nicht vorgenommen.

 

In der Prüfungsmitteilung ist zu den Investitionsrückständen insgesamt Folgendes ausgeführt (Seite 19, Tz. 37): „Die niedersächsischen Kommunen meldeten Investitionsrückstände von insgesamt 20,059 Mrd. €. Nach der in Tz. 29 erläuterten Hochrechnung ergibt sich für 2020 ein Investitionsrückstand von insgesamt 20,671 Mrd. €. Danach errechnet sich ein Investitionsrückstand von 2.586 € je Einwohnerin und Einwohner. Die Investitionsrückstände der niedersächsischen Kommunen liegen damit um 648 € je Einwohnerin und Einwohner höher als der nach dem aktuellen KfW-Kommunalpanel 2021 errechnete Bundesdurchschnitt der 13 Flächenländer in Höhe von 1.938 €.“

 

Gemäß § 5 Absätze 1 und 2 Niedersächsisches Gesetz über die überörtliche Kommunalprüfung (Niedersächsisches Kommunalprüfungsgesetz – NKPG) sind die Ergebnisse der Prüfung der Vertretung bekanntzugeben und im Anschluss an die Bekanntgabe öffentlich auszulegen.

 


Anlagen:

 

 


Beschluss:

 

Der Rat der Gemeinde Bohmte nimmt die Prüfungsmitteilung des Nds. Landesrechnungshofs zur überörtlichen Kommunalprüfung "Haushaltsrisiken durch Investitionsrückstände“ zur Kenntnis.

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt