Sachverhalt:
Seit dem 01.01.2019 ist die Förderrichtlinie Vereine der
Gemeinde Bohmte in Kraft. Sie beinhaltet die Voraussetzungen für
Förderungen sowie die unterschiedlichen Förderungsarten.
Gem. Ziffer 2 der Förderrichtlinie werden auch investive Maßnahmen der Vereine mit einem Zuschuss i. H. v. 10 % der nachgewiesenen Kosten gefördert.
Im Laufe der praktischen Umsetzung der Förderrichtlinie wurden einige geförderte Maßnahmen zeitlich verzögert umgesetzt, die jedoch mit der Verwaltung auch gut abgestimmt wurden.
Um eine Umsetzung der Maßnahme zeitlich einzugrenzen, schlägt die Verwaltung vor, den Abruf der investiven Förderung ab dem Jahr 2022 auf 2 Haushaltsjahre zu befristen. Falls die genannten Haushaltsmittel nicht abgerufen werden können, kann für die Maßnahme ein erneuter Antrag nach der Förderrichtlinie gestellt werden.
Die Förderrichtlinie müsste wie folgt angepasst werden:
Unter Punkt 2 a) der anliegenden Förderrichtlinie wird folgender Satz hinzugefügt:
„Die Förderung muss innerhalb von 2 Haushaltsjahren abgerufen werden.“
Anlagen:
Beschluss:
Der Rat beschließt die anliegende Förderrichtlinie ab dem 01.01.2022 wie in der Vorlage dargestellt, entsprechend abzuändern.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |