Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 07.07.2021 den
Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 116 „Hafen- und Industriegebiet
– Kombinierter Massengut- und Containerhafen“ gefasst. Siehe hier BV 99/2021.
Für die Ratsmitglieder, die bislang noch über kein IPad verfügen, ist diese
Vorlage der Ratspost zur Kenntnis beigefügt.
Aufgrund des Umstandes, dass sich der Bebauungsplan Nr. 109 zur Zeit der
Entscheidungsfindung zum weiteren Vorgehen des Hafenbetriebs bekanntlich noch
im Normenkontrollverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg mit
ungewissem Ausgang befand, hat der Verwaltungsausschuss die Neuaufstellung des
Bebauungsplans Nr. 116 beschlossen.
Mit Urteil vom 09.09.2021 entschied das Oberverwaltungsgericht Lüneburg,
dass die Gemeinde mit der Erstellung und Verabschiedung des Bebauungsplans Nr.
109 keine formellen und materiell-inhaltlichen Fehler begangen hat. Die seitens
des Klägers vorgebrachten Bedenken wurden vom Gericht nicht geteilt.
Der Bebauungsplan Nr. 109 hat damit weiterhin Bestand, die
bauleitplanerische Grundlage ist gesichert. Innerhalb der Gebietskulisse des
Futtermittel- und Schüttguthafens (B-Plan Nr. 109) soll aufgrund der Beschlüsse
der Hafen Wittlager Land GmbH ein Containerumschlag ermöglicht werden. Um
diesen Containerumschlag auf dem Bestandsgelände baurechtlich zu legitimieren,
ist nun die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 109 mit der Bezeichnung „Hafen-
und Industriegebiet, kombinierter Massengut- und Containerhafen“ erforderlich.
Im Gegenzug kann auf die Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 116 verzichtet
werden.
Bei der nun möglichen Aufstellung der 1. Änderung haben die Gutachten tlw. noch Gültigkeit, das bedeutet, dass hier eine nicht unbeträchtliche Kosten- und vor allem Zeitersparnis zu verzeichnen sein wird.
Für diesen Weg ist allerdings ein neuer Aufstellungsbeschluss zu fassen.
Anlagen:
Der
Verwaltungsausschuss beschließt, die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 109 mit
der Bezeichnung „Hafen- und Industriegebiet – Kombinierter Massengut- und
Containerhafen“ aufzustellen.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |