Betreff
Straßenunterhaltung Wirtschaftswege 2022
Vorlage
BV/243/2021
Aktenzeichen
630-10
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

1. Unterhaltung der Wirtschaftswege

Die Gesamtlänge der Wirtschaftswege in der Gemeinde Bohmte beträgt 294 km. Davon sind 197 km in Asphaltbauweise, 43 km in Schotterbauweise und 54 km als Sand- oder Graswege hergestellt. Davon befinden sich im Zustand 1- 75 km, im Zustand 2 - 98 km und Zustand 3 - 121 km.  Die Wege haben in der  Regel eine asphaltierte Fahrbahnbreite von 3,0 m mit beidseitigen Schotterbanketten oder es handelt sich um Schotterwege mit unterschiedlichen Breiten. Die unbefestigten Wege bedürfen keiner regelmäßigen Unterhaltung.

 

 

Wirtschaftswege in Kategorie 2:

98.000 m * 3,0 m =   294.000 m²                                              i. M.       0,25 €/m²            73.500 €

 

Wege in Kategorie 3:

Asphalt- und Schotterwege

67.000 m * 3,0 m = 201.000 m²                                i. M.  0,75 €/m² 150.750 €

Gras-, Sand- und Waldwege

54.000 m * 3,0 m = 162.000 m²                                i. M.  0,19 €/m²   30.750 €

Rückschnitt des Straßenbegleitgrüns und Gehölzpflege

im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht;  50 % von 294 km

= 147 km i. M. 340 €/km                                                                                                               50.000 €

Gesamtaufwand Wirtschaftswege                                                                                         305.000 €

 

Im Budget erfolgt eine Unterteilung in:

             Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen                                205.000 €

             Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen                       100.000 €

                                                                                                                              Summe 305.000 €

 

In den Summen ist die Unterhaltung an den Schotterbanketten, wie das Abfräsen und Auffüllen seitlich der Fahrbahn mit berücksichtigt. Im Rahmen der geplanten Flurbereinigung Bohmte-Nord wird sich aufgrund der dadurch hergestellten Wege der Unterhaltungsaufwand um bis zu 10 % verringern.

 

Finanzplan 2022

 

Aufgrund der sehr angespannten Haushaltssituation wird zur Erreichung des Zieles eines ausgeglichenen Haushaltes empfohlen, von Deckensanierungsmaßnahmen im Jahr 2022 abzusehen.

 

Finanzplan 2023

 

Auch für dieses Haushaltjahr sind keine Deckensanierungsmaßnahmen geplant. Die Instandhaltung beschränkt sich lediglich auf die Ausbesserung von Schadstellen im Rahmen der Sicherstellung der Verkehrssicherheit.

 

Finanzplan 2024

 

Auch für dieses Haushaltjahr sind keine Deckensanierungsmaßnahmen geplant. Die Instandhaltung beschränkt sich lediglich auf die Ausbesserung von Schadstellen im Rahmen der Sicherstellung der Verkehrssicherheit.

 

 

Finanzplan 2025

 

Auch für dieses Haushaltjahr sind keine Deckensanierungsmaßnahmen geplant. Die Instandhaltung beschränkt sich lediglich auf die Ausbesserung von Schadstellen im Rahmen der Sicherstellung der Verkehrssicherheit.

 


Anlagen:

 

 


Beschluss:

Der Ausschuss für Umwelt, Energie und Mobilität empfiehlt, die Unterhaltungsmaßnahmen der Wirtschaftswege wie in dieser Vorlage aufgezeigt durchzuführen.

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

55510

 

 

 

Kostenstelle:

7850000

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt