Sachverhalt:
Gegenstand
der BürgerWärme Bohmte eG ist die Versorgung der Mitglieder mit Wärme und
sonstigen Produkten und Dienstleistungen für die Planung, Errichtung, Betrieb
und Unterhaltung von Wärmenetzen.
Die
Gemeinde Bohmte trägt dabei einen Genossenschaftsanteil von 1.000,00 €.
In der
abgelaufenen Wahlperiode war Klaus Goedejohann bzw. Bürgermeisterin Tanja
Strotmann Vertreter/in der Gemeinde Bohmte in der Gesellschafterversammlung. Im
Verhinderungsfall wurde sie durch den allgemeinen Vertreter der Bürgermeisterin
vertreten.
Da nur
eine Vertreterin oder ein Vertreter zu benennen ist, wählt der Rat nach den
Bestimmungen des § 67 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG).
Gewählt wird schriftlich; ist nur ein Wahlvorschlag gemacht, so wird, wenn
niemand widerspricht, durch Zuruf gewählt. Auf Verlangen eines Ratsmitgliedes
ist geheim zu wählen.
Gewählt
ist die Person, für die die Mehrheit der Ratsmitglieder gestimmt hat. Wird
dieses Ergebnis im ersten Wahlgang nicht erreicht, so findet ein zweiter
Wahlgang statt. Im zweiten Wahlgang ist die Person gewählt, für die die meisten
Stimmen abgegeben worden sind. Ergibt sich im zweiten Wahlgang
Stimmengleichheit, so entscheidet das Los. Das Los zieht der Ratsvorsitzende.
Gleichzeitig
sollte der Rat ein stellvertretendes Mitglied nach den gleichen Regularien
wählen.
Das
Mitglied und das stellvertretende Mitglied der Gemeinde Bohmte in der
Mitgliederversammlung der BürgerWärme Bohmte eG sind in ihrer Tätigkeit nach §
138 NKomVG an Beschlüsse des Rates und des Verwaltungsausschusses gebunden.
Anlagen:
Beschluss:
a)
Für die Wahl zur Vertreterin der Gemeinde Bohmte in der Generalversammlung
der BürgerWärme Bohmte eG wird Bürgermeisterin Tanja Strotmann vorgeschlagen.
b)
Für die Wahl zum stellvertretenden Vertreter der Gemeinde Bohmte in der
Generalversammlung der BürgerWärme Bohmte eG wird Erster Gemeinderat Lutz
Birkemeyer als allgemeiner Vertreter der Bürgermeisterin vorgeschlagen.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |