Sachverhalt:
Gegenstand
der VLO Verkehrsgesellschaft Landkreis Osnabrück GmbH ist die Planung,
Organisation, Durchführung und Förderung des öffentlichen Nahverkehrs von
Personen und Gütern, insbesondere
a) der
Betrieb der Eisenbahn,
b) der Betrieb, die Errichtung, der Erwerb, die
Pachtung und die Verpachtung von Kraftverkehrslinien,
Omnibusgelegenheitsverkehren und Güterkraftverkehren und
c) jede sonstige Förderung des Verkehrs.
Der Sitz
der Gesellschaft ist Bohmte. Die Gemeinde Bohmte trägt einen Gesellschaftsanteil
von 7.280,00 €.
Gemäß § 13 des
Gesellschaftsvertrages entsendet jeder Gesellschafter eine Vertreterin oder einen
Vertreter in die Gesellschafterversammlung.
In der abgelaufenen Wahlperiode war
Klaus Goedejohann bzw. Bürgermeisterin Tanja Strotmann Vertreter/in der
Gemeinde Bohmte in der Gesellschafterversammlung. Im Verhinderungsfall wurde
sie durch den allgemeinen Vertreter der Bürgermeisterin vertreten.
Da nur eine Vertreterin oder ein
Vertreter zu benennen ist, wählt der Rat nach den Bestimmungen des § 67
Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG). Gewählt wird schriftlich;
ist nur ein Wahlvorschlag gemacht, so wird, wenn niemand widerspricht, durch
Zuruf gewählt. Auf Verlangen eines Ratsmitgliedes ist geheim zu wählen.
Gewählt ist die Person, für die die
Mehrheit der Ratsmitglieder gestimmt hat. Wird dieses Ergebnis im ersten
Wahlgang nicht erreicht, so findet ein zweiter Wahlgang statt. Im zweiten
Wahlgang ist die Person gewählt, für die die meisten Stimmen abgegeben worden sind.
Ergibt sich im zweiten Wahlgang Stimmengleichheit, so entscheidet das Los. Das
Los zieht der Ratsvorsitzende.
Der/Die Vertreter/in und der/die
Stellvertreter/in der Gemeinde Bohmte in der Gesellschafterversammlung der VLO
Verkehrsgesellschaft Landkreis Osnabrück sind in ihrer Tätigkeit nach § 138
NKomVG an Beschlüsse des Rates und des Verwaltungsausschusses gebunden.
Anlagen:
Beschluss:
a)
Für die Wahl zur Vertreterin der Gemeinde Bohmte in der
Gesellschafterversammlung der VLO Verkehrsgesellschaft Landkreis Osnabrück GmbH
wird Bürgermeisterin Tanja Strotmann vorgeschlagen.
b)
Für die Wahl zum stellvertretenden Vertreter der Gemeinde Bohmte in der
Gesellschafterversammlung der VLO Verkehrsgesellschaft Landkreis Osnabrück GmbH
wird Lutz Birkemeyer als allgemeiner Vertreter der Bürgermeisterin
vorgeschlagen.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |