Betreff
Straßenendausbau eines Teilstücks der Eschstraße in der Ortschaft Bohmte
Vorlage
BV/205/2021
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Für die Straße „Eschstraße“ (Teilstücke zwischen den Straßen Am Brink, Hinterfelde und der Einmündung Am Mühlenfeld) liegt der Antrag eines Anliegers auf Vornahme des Straßenendausbaus vor. Über das Schreiben des Anliegers wurde in der letzten Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Wege am 9.9.2021 informiert.

 

Die Ausbaumaßnahme würde eine Erschließungsbeitragspflicht der betroffenen Anlieger auslösen. Daher gilt es politisch zu beraten und zu entscheiden, ob dem Wunsch des Anliegers entsprochen werden soll. Zu berücksichtigen ist dabei, dass auch noch landwirtschaftliche Flächen von der Baumaßnahme und somit auch von der Erschließungsbeitragspflicht betroffen wären. Hier gilt die gute Praxis, dass veranlagte Erschließungsbeiträge so lange zinslos gestundet werden, bis die Flächen einer baulichen Nutzung zugeführt werden. So lange würde die Gemeinde die auf diese Flächen entfallenden Erschließungskosten vorfinanzieren.

 

Seitens der Verwaltung wird die dringende Notwendigkeit eines Straßenendausbaus derzeit noch nicht gesehen. Insbesondere im östlichen Bereich wird derzeit der Bebauungsplan Mühlenesch entwickelt, so dass in den nächsten Jahren mit einer weiteren Bebauung und damit Verdichtung des Bereiches zu rechnen ist.

 

Die Verwaltung schlägt vor, mit dem Straßenendausbau noch einige Jahre zu warten, bis die verbleibenden Baulücken größtenteils geschlossen sind.

 


Anlagen:

 

 


Beschluss:

Der Verwaltungsausschuss entscheidet über die Vornahme der Endausbaumaßnahme der Eschstraße (Teilstücke zwischen den Straßen Am Brink, Hinterfelde und der Einmündung Am Mühlenfeld) und der Bereitstellung entsprechender Haushaltsmittel für die Planung und Ausführung des Straßenendausbaus entsprechend seiner politischen Beratungen im Verlauf der Sitzung.

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt