Sachverhalt:
Der Rat
gibt sich gemäß § 69 Satz 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz
(NKomVG) eine Geschäftsordnung, die jeweils für die laufende Wahlperiode gilt.
Die
Beschlussfassung über die Geschäftsordnung bedarf nicht der Vorbereitung durch
den Verwaltungsausschuss, weil es sich um einen Teil der Selbstorganisation des
Rates handelt. Die Geschäftsordnung kann in der konstituierenden Ratssitzung
mit Rückwirkung auf den Beginn der Wahlperiode beschlossen werden, um bereits
vor dem Beschluss auf der Grundlage der Geschäftsordnung getroffene
Verfahrensmaßnahmen nachträglich zu legitimieren.
Der Rat
der Gemeinde Bohmte hat sich in der abgelaufenen Wahlperiode eine Geschäftsordnung
gegeben. Diese ist der Vorlage beigefügt.
Es wird
vorgeschlagen, die vorläufige Fortgeltung dieser Geschäftsordnung zu
beschließen. Die neue Musterordnung des Nieders. Städte- und Gemeindebundes
wird in Kürze erwartet. Die Änderungen werden dem Verwaltungsausschuss zur
Vorberatung und dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt.
Anlagen:
Beschluss:
Der Rat beschließt über die vorläufige Fortgeltung der vorliegenden Geschäftsordnung für den Gemeinderat, die Ortsräte, den Verwaltungsausschuss und die Ratsausschüsse.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
||||
Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
|
|
€ |
|
Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
|
€ |
||
|
|
|
|
|
im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
||
|
|
|
Kostenstelle: |
|
|
||||
|
Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
|||
|
|
Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
||
|
Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
|
im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
|
|||||
|
|
|
|
|
|
|
|||
Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
|||||||||
|
|
Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
|||||||
|
|
Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
|||||||
Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
|
durch
einen Nachtragshaushalt |