Betreff
Bebauungsplan Nr. 21 "Meyerhof-Hauweg" - 18. Änderung; Abwägungs- und Satzungsbeschluss
Vorlage
BV/177/2021
Aktenzeichen
610-22-21.18
Art
Beschlussvorlage

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 02. Dezember 2020 den Aufstellungsbeschluss für die 18. Änderung des Bebauungsplans Nr. 21 „Meyerhof-Hauweg“ im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB gefasst. Hier sollen die vorhandene Seniorentagespflege erweitert werden und zusätzlich Seniorenwohnungen gebaut werden.

 

Der Plananerkennungs- und Verfahrensbeschluss wurde am 07. Juli 2021 gefasst. Das Beteiligungsverfahren nach § 4 Abs. 2 i.V.m § 3 Abs. 2 BauGB ist zwischenzeitlich durchgeführt worden. Die Entwurfsplanung wurde zusammen mit der Begründung vom 16.07.2021 bis 18.08.2021 öffentlich ausgelegt. Zwei private Eingaben wurden fristgerecht vorgetragen. Beide wurden im Rahmen der Abwägung ausgewertet und gewürdigt. Hier wird auf die Ausführungen in der Begründung unter Punkt 2 und auf die Abwägung verwiesen.

 

Mit Schreiben vom 14.07.2021 wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt und um Stellungnahme bis zum 18.08.2021 gebeten.

 

Aus Sicht der Verwaltung ergeben sich keine Gründe, die zu einer Änderung des Planentwurfs bzw. zu einem erneuten Verfahren führen, so dass die 18. Änderung des Bebauungsplans Nr. 21 „Meyerhof-Hauweg“ als Satzung beschlossen werden kann.

 


Anlagen:

 

 


Der Rat der Gemeinde Bohmte beschließt die vorliegende Abwägung. Diese wird ausdrücklich Gegenstand dieses Beschlusses.

 

Der Rat der Gemeinde Bohmte beschließt sodann die 18. Änderung des Bebauungsplans Nr. 21 „Meyerhof-Hauweg“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB und gleichzeitig die Begründung hierzu.

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt