Aufgrund unzureichender baulicher Gegebenheiten und bestehender Sicherheitsmängel besteht für die Ortschaft Herringhausen die Notwendigkeit des Neubaus eines Feuerwehrgerätehauses.
Dieser Neubau soll auf einem Grundstück an der Hunteburger Straße, Ecke Dübberortstraße errichtet werden und ist ca. 4.400 qm groß. Der dafür notwendige Grunderwerb erfolgte durch die Gemeinde Bohmte bereits per notariellem Kaufvertrag im Monat Juli d.J..
Damit ein entsprechender Neubau an dieser Stelle errichtet werden kann, ist die bestehende Bauleitplanung anzupassen bzw. eine entsprechend ausgerichtete Bauleitplanung neu aufzustellen.
Bezogen auf den Flächennutzungsplan ist die in Rede stehende Grundstücksparzelle in Teilen als Mischgebiet ausgewiesen. Für den anderen Teil des Grundstücks ist bislang keine bauliche Funktion vorgesehen, so dass der Flächennutzungsplan durch die 28. Änderung entsprechend anzupassen ist.
Desweiteren ist ein neuer Bebauungsplan mit der Ordnungsnummer 120 und der Bezeichnung „Feuerwehrhaus Herringhausen“ zu erarbeiten. Der Geltungsbereich ist aus der beigefügten Karte ersichtlich.
Die politischen Gremien müssen insofern einen formalen Aufstellungsbeschluss für die Erstellung der notwendigen Bauleitplanung gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch fassen.
Anlagen:
Beschluss:
Der Verwaltungsausschuss des Rates der Gemeinde Bohmte beschließt für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in Herringhausen gem. § 2 Baugesetzbuch die 28. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie den Bebauungsplan Nr. 120 „Feuerwehrhaus Herringhausen“ aufzustellen.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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20.000 € |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
51110 |
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Kostenstelle: |
610000 |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |