Betreff
28. Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan Nr. 120 "Feuerwehrhaus Herringhausen"; Aufstellungsbeschlüsse
Vorlage
BV/173/2021
Art
Beschlussvorlage

Aufgrund unzureichender baulicher Gegebenheiten und bestehender Sicherheitsmängel besteht für die Ortschaft Herringhausen die Notwendigkeit des Neubaus eines Feuerwehrgerätehauses.

 

Dieser Neubau soll auf einem Grundstück an der Hunteburger Straße, Ecke Dübberortstraße errichtet werden und ist ca. 4.400 qm groß. Der dafür notwendige Grunderwerb erfolgte durch die Gemeinde Bohmte bereits per notariellem Kaufvertrag im Monat Juli d.J..

 

Damit ein entsprechender Neubau an dieser Stelle errichtet werden kann, ist die bestehende Bauleitplanung anzupassen bzw. eine entsprechend ausgerichtete Bauleitplanung neu aufzustellen.

 

Bezogen auf den Flächennutzungsplan ist die in Rede stehende Grundstücksparzelle in Teilen als Mischgebiet ausgewiesen. Für den anderen Teil des Grundstücks ist bislang keine bauliche Funktion vorgesehen, so dass der Flächennutzungsplan durch die 28. Änderung entsprechend anzupassen ist.

 

Desweiteren ist ein neuer Bebauungsplan mit der Ordnungsnummer 120 und der Bezeichnung „Feuerwehrhaus Herringhausen“ zu erarbeiten. Der Geltungsbereich ist aus der beigefügten Karte ersichtlich.

 

Die politischen Gremien müssen insofern einen formalen Aufstellungsbeschluss für die Erstellung der notwendigen Bauleitplanung gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch fassen.

 


Anlagen:

 

 


Beschluss:

Der Verwaltungsausschuss des Rates der Gemeinde Bohmte beschließt für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in Herringhausen gem. § 2 Baugesetzbuch die 28. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie den Bebauungsplan Nr. 120 „Feuerwehrhaus Herringhausen“ aufzustellen.

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

20.000

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

51110

 

 

 

Kostenstelle:

610000

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt