Sachverhalt:
Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Osnabrück hat den Jahresabschluss 2019 der Gemeinde Bohmte geprüft. Die Prüfungsergebnisse sind im Schlussbericht festgehalten.
Der Jahresabschluss und der Prüfungsbericht wurden in ihrer Gesamtheit am 09.08.2021 allen Ratsmitgliedern im Sitzungsprogramm digital zur Verfügung. Die Ratsmitglieder wurden hierüber per Mail informiert.
Der Prüfungsbericht endet mit folgender Schlussfeststellung:
„Der Jahresabschluss
2019 ist nach den gesetzlichen Bestimmungen geprüft worden. Im Schlussbericht
sind die wesentlichen Prüfungsergebnisse dargelegt.
Insgesamt ist
festzustellen, dass
- der Haushaltsplan eingehalten worden ist,
- die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung eingehalten worden
sind,
- bei den Erträgen und Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen und
Auszahlungen des kommunalen Geld- und Vermögensverkehrs nach den
bestehenden Gesetzen und Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden
Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren worden
ist,
- sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungs-abgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und
Auszahlungen enthalten sind und der Jahresabschluss die tatsächliche
Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage darstellt.
Gemäß §§ 58 Abs. 1 Nr.
10, 110 Abs. 6 Satz 2, 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG beschließt der Rat über den
Jahresabschluss 2019, die Zuführung zu den Überschussrücklagen und die
Entlastung des Bürgermeisters.
Aus Sicht des
Rechnungsprüfungsamtes stehen die in diesem Schlussbericht dargelegten
Prüfungsergebnisse einer Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2019, einer
Rücklagenzuführung sowie einer Entlastung nicht entgegen.“
Seitens der Verwaltung bedarf der Prüfungsbericht keiner weiteren Ausführungen. Die vermerkten Prüfungsfeststellungen werden – soweit sie Auswirkungen für das Buchungsgeschäft der Verwaltung haben – zukünftig beachtet. Die Vollständigkeit und Richtigkeit des Jahresabschlusses werden festgestellt.
Entsprechend der geprüften Jahresrechnung schließt das Haushaltsjahr 2019 insgesamt mit einem Jahresüberschuss von 76.368,86 € ab. Das ordentliche Ergebnis weist einen Fehlbetrag in Höhe von -102.090,31 € aus. Im außerordentlichen Ergebnis wurde ein Überschuss in Höhe von 178.459,17 € erzielt.
Die Finanzrechnung 2019 weist bei dem Saldo aus laufender
Verwaltungstätigkeit einen Überschuss von 1.035.830,83 € aus. Aus
Investitionstätigkeit resultiert in 2019 ein Zahlungsmittelbedarf von
-2.614.629,99 €. Der Saldo aus Finanzierungstätigkeit beträgt 1.919.888,87 €;
der Saldo aus haushaltsunwirksamen Vorgängen 4.539,12 €.
Der Zahlungsmittelbestand zu Beginn des Jahres 2019 in Höhe von 189.468,24 € erhöht sich auf 553.097,07 € zum 31.12.2019.
Der Rat beschließt gem. § 58 Abs. 1 Nr. 10 i. V. m. § 129 Abs. 1 NKomVG über den Jahresabschluss, die Entlastung der Bürgermeisterin und die Ergebnisverwendung.
Anlagen:
Beschluss:
Der Rat beschließt:
- Der Jahresabschluss 2019 wird in der vorliegenden, geprüften Fassung beschlossen. Der Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Osnabrück wird zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeisterin wird gem. § 129 Abs. 1 NKomVG Entlastung erteilt.
- Der Jahresfehlbetrag
im ordentlichen Ergebnis in Höhe von
-102.090,31 € wird in voller Höhe aus dem Jahresüberschuss im außerordentlichen Ergebnis gedeckt.
Der verbleibende Jahresüberschuss im außerordentlichen Ergebnis in Höhe von 76.368,86 € wird den Rücklagen aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |