Betreff
Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2019 und über die Entlastung der Bürgermeisterin gemäß §§ 58 Absatz 1 Nr. 10 i.V.m. 129 Absatz 1 NKomVG
Vorlage
BV/171/2021
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Osnabrück hat den Jahresabschluss 2019 der Gemeinde Bohmte geprüft. Die Prüfungsergebnisse sind im Schlussbericht festgehalten.

 

Der Jahresabschluss und der Prüfungsbericht wurden in ihrer Gesamtheit am 09.08.2021 allen Ratsmitgliedern im Sitzungsprogramm digital zur Verfügung. Die Ratsmitglieder wurden hierüber per Mail informiert.

 

Der Prüfungsbericht endet mit folgender Schlussfeststellung:

 

„Der Jahresabschluss 2019 ist nach den gesetzlichen Bestimmungen geprüft worden. Im Schlussbericht sind die wesentlichen Prüfungsergebnisse dargelegt.

 

Insgesamt ist festzustellen, dass

 

  • der Haushaltsplan eingehalten worden ist,
  • die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung eingehalten worden sind,
  • bei den Erträgen und Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen und Auszahlungen des kommunalen Geld- und Vermögensverkehrs nach den bestehenden Gesetzen und Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren worden ist,
  • sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungs-abgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen enthalten sind und der Jahresabschluss die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage darstellt.

 

Gemäß §§ 58 Abs. 1 Nr. 10, 110 Abs. 6 Satz 2, 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG beschließt der Rat über den Jahresabschluss 2019, die Zuführung zu den Überschussrücklagen und die Entlastung des Bürgermeisters.

 

Aus Sicht des Rechnungsprüfungsamtes stehen die in diesem Schlussbericht dargelegten Prüfungsergebnisse einer Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2019, einer Rücklagenzuführung sowie einer Entlastung nicht entgegen.“

 

Seitens der Verwaltung bedarf der Prüfungsbericht keiner weiteren Ausführungen. Die vermerkten Prüfungsfeststellungen werden – soweit sie Auswirkungen für das Buchungsgeschäft der Verwaltung haben – zukünftig beachtet. Die Vollständigkeit und Richtigkeit des Jahresabschlusses werden festgestellt.

 

Entsprechend der geprüften Jahresrechnung schließt das Haushaltsjahr 2019 insgesamt mit einem Jahresüberschuss von 76.368,86 € ab. Das ordentliche Ergebnis weist einen Fehlbetrag in Höhe von -102.090,31 € aus. Im außerordentlichen Ergebnis wurde ein Überschuss in Höhe von 178.459,17 € erzielt.

 

Die Finanzrechnung 2019 weist bei dem Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit einen Überschuss von 1.035.830,83 € aus. Aus Investitionstätigkeit resultiert in 2019 ein Zahlungsmittelbedarf von
-2.614.629,99 €. Der Saldo aus Finanzierungstätigkeit beträgt 1.919.888,87 €; der Saldo aus haushaltsunwirksamen Vorgängen 4.539,12 €.

Der Zahlungsmittelbestand zu Beginn des Jahres 2019 in Höhe von 189.468,24 € erhöht sich auf 553.097,07 € zum 31.12.2019.

 

Der Rat beschließt gem. § 58 Abs. 1 Nr. 10 i. V. m. § 129 Abs. 1 NKomVG über den Jahresabschluss, die Entlastung der Bürgermeisterin und die Ergebnisverwendung.

 

 


Anlagen:

 

 


Beschluss:

Der Rat beschließt:

  1. Der Jahresabschluss 2019 wird in der vorliegenden, geprüften Fassung beschlossen. Der Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Osnabrück wird zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeisterin wird gem. § 129 Abs. 1 NKomVG Entlastung erteilt.

 

  1. Der Jahresfehlbetrag im ordentlichen Ergebnis in Höhe von
    -102.090,31 € wird in voller Höhe aus dem Jahresüberschuss im außerordentlichen Ergebnis gedeckt.
    Der verbleibende Jahresüberschuss im außerordentlichen Ergebnis in Höhe von 76.368,86 € wird den Rücklagen aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt