Betreff
Verbesserung Luftqualität in den Schulen
Vorlage
BV/170/2021
Art
Beschlussvorlage

Im Rahmen einer Überprüfung/Begehung aller Klassenräume an den gemeindlichen Schulen mit den jeweiligen Schulleitungen, einer Fachfirma für Lüftungstechnik und dem Gebäudemanagement der Gemeinde Bohmte wird für die nachstehenden Klassenräume die Beschaffung von mobilen Lüftungsgeräten im Rahmen der Corona Pandemie auf der Grundlage der Förderrichtlinie des Landes Niedersachsen empfohlen bzw. als notwendig erachtet:

 

  • Oberschule Bohmte: keine Notwendigkeit
  • Grundschule Herringhausen: keine Notwendigkeit
  • Grundschulen Bohmte: 1 Raum (Werkraum)
  • WBS Hunteburg: 3 Räume (Schulküche, Computerraum und Werkraum)
  • WBS Hunteburg: 6 Räume (EG und OG zur Dammer Straße) - nicht förderfähig

 

Die Förderung ist über die geplante in Vorbereitung befindliche Förderrichtlinie des Landes Niedersachsen vorgesehen. Der erste Entwurf wird nach Mitteilung des NSGB für den 10.08.2021 erwartet. Derzeit bekannte Eckpunkte zur Förderrichtlinie sind:

  • Mobile Luftfiltergeräte in sogenannten Kategorie-2-Räumen (Räume mit eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit (keine raumlufttechnische Anlage, Fenster nur kippbar bzw. Lüftungsklappen mit minimalem Querschnitt) förderfähig.
  • Räume der ersten bis sechsten Klasse förderfähig.
  • Der Fördersatz beträgt 80 %, Förderhöchstsätze und Bagatellgrenzen sind bislang nicht benannt worden.
  • Der Bewilligungszeitraum endet zum 31.12.2022.
  • Die Förderung erfolgt im Antragsverfahren (keine gleichmäßige Mittelverteilung auf alle Schulen).
  • Wie das Antragsverfahren aussieht, ist noch nicht bekannt.
  • Ergänzend hierzu ist mit Rundschreiben Nr. 363/2021 vom 17.08.2021   vom Niedersächsischen Städte- und Gemeindebund die fehlende Anlage zum Richtlinienentwurf, die insbesondere die Auflistung der Fördermittelbudgets je Schulträger beinhaltet, übersandt wurden. Hier nach ist das Fördermittelbudget für die Gemeinde Bohmte auf 16.397,53 € begrenzt.

 

Schwierigkeiten, was insbesondere die Förderung in Bezug auf Antragstellung, Förderzeitraum, etc. betrifft, können aufgrund der noch nicht vorliegenden Richtlinie derzeit nicht benannt werden. Kostenmäßig sind bei Luftfiltergeräten die Folgekosten für Wartung und insbesondere auch für den Filteraustausch zu berücksichtigen. Diese hängen von den noch auszuwählenden Geräten ab. Nach Ende der Corona-Pandemie stellt sich die Frage, inwieweit die Geräte noch weiter genutzt werden können. Lärmtechnisch sind von den Geräten entsprechend den zulässigen Regelungen die Lärmwerte (Eckpunktepapier sieht Dauerschallpegel von 35 dB(A) LpAeq vor) einzuhalten. Mobile Luftfiltergeräte ersetzen nicht die Notwendigkeit für das Lüften (Erklärung Umweltbundesamt vom 09.07.2021), da sie nicht die durch Atmung anreichernde Luftfeuchtigkeit, das Kohlendioxid sowie weitere chemische Gase aus Mobiliar und Bauprodukten beseitigen.

 

 

Alternativ käme auch der Einbau von raumlufttechnischen Anlagen (RLT-Anlagen) in Betracht. Eine Förderung wäre über die Richtlinie für die Bundesförderung „Corona-gerechte stationäre raumlufttechnische Anlagen“ grds. möglich. Diese Förderrichtlinie des Bundes ist bereits in Kraft getreten.

 

  • Gefördert werden stationäre (keine mobilen) raumlufttechnische Anlagen. Bestehende Anlagen können um- bzw. aufgerüstet werden. Neue RLT-Anlagen sind für Einrichtungen für Kinder unter zwölf Jahren förderfähig (Kitas und Schulen bis in der Regel 6. Klasse). Zusätzlich werden Begleitmaßnahmen gefördert. Dies sind Nr. 3.2 des technischen Merkblatts zur Förderrichtlinie aufgeführt.
  • Der Fördersatz beträgt 80 %. Die Höchstförderung beträgt 500.000,00 € je Standort, die Bagatellgrenze 8.000,00 €.
  • Der Bewilligungszeitraum beträgt 12 Monate nach Erlass des Zuwendungsbescheids. Bis dann müssen alle beantragten Maßnahnahmen für den jeweiligen Standort abgeschlossen sein. Vorher darf keine Verwendungsnachweiserklärung hochgeladen werden. Für Maßnahmen, die erst später umgesetzt/fertiggestellt werden, kann kein Zuschuss mehr gewährt und ausgezahlt werden.
  • Die Förderung erfolgt im Antragsverfahren.
  • Förderanträge sind über die BAFA zu stellen. Die Antragstellung und Abwicklung einschließlich Verwendungsnachweiserklärung erfolgen online.

 

Seitens der Schulleitungen und Verwaltung wird keine Notwendigkeit darin gesehen die gemeindlichen Klassenräume mit RLT-(Raumlufttechnische) Anlagen auszustatten, da alle restlichen Klassenräume über ausreichend Lüftungsmöglichkeiten durch die Zuführung von Außenluft (Frischluft) verfügen. Zudem ist eine Umsetzung von RLT-Anlagen aufgrund der erforderlichen Planungen und der umfangreichen Arbeiten voraussichtlich erst Ende 2022 zu realisieren. Die Ausstattung pro Klassenraum würde Kosten von ca. 40.000 – 45.000 € verursachen und beachtliche Folgekosten mit sich ziehen.

 

Die Verwaltung empfiehlt daher für folgende Klassenräume mobile Lüftungsgeräte zu beschaffen:

 

  • Grundschulen Bohmte: 1 Raum (Werkraum) über das Förderprogramm
  • WBS Hunteburg: 3 Räume (Schulküche, Computerraum und Werkraum) über das Förderprogramm
  • WBS Hunteburg: 6 Räume (EG und OG zur Dammer Straße)

Eine Förderfähigkeit ist bei diesen 6 Räumen nicht gegeben, da eine Lüftungsmöglichkeit besteht. Hier ist allerdings der Wunsch der Schule, und auch seitens der Verwaltung wird die Notwendigkeit gesehen, die Räume mit mobilen Lüftungsgeräten auszustatten, da beim manuellen Lüften (Fensterlüftung) eine erbliche Lärmbelastung durch die Dammer Straße entsteht und dadurch der Unterricht gestört wird.

 

Von der Grundschule Herringhausen ist der Wunsch geäußert worden, den Betreuungsraum und den Computerraum mit Luftfiltergeräten auszustatten. Beide Räume verfügen über mehrere Fenster, die vollständig geöffnet werden können. Eine Förderfähigkeit ist für diese Räume somit nicht gegeben. Das manuelle Lüften verursacht anders als in Hunteburg auch keine erhebliche Lärmbelästigung, die den Unterricht stört, so dass seitens der Verwaltung keine Notwendigkeit gesehen wird, diese beiden Räume mit einem Luftfiltergerät auszustatten.

 

Die Kosten pro Gerät inkl. Lieferung, Aufstellung, Einweisung und ggf. zusätzlichem erforderlichen Stromanschluss belaufen sich voraussichtlich auf rund 5.500 € je Klassenraum.

 

Gesamtkosten: 10 Räume x 5.500 € = 55.000 € (davon 4 Geräte förderfähig)

 

Die Deckung der Ausgaben könnte durch eine Teilverschiebung bei der Sanierung des Freibades Bohmte sichergestellt werden, da die für 2021 bereitgestellten Mittel aller Voraussicht nach in diesem Jahr nicht vollständig zur Auszahlung gelangen.

 

Nach dem Beschluss über die Bereitstellung der außerplanmäßigen Mittel sowie dem Erlass der Förderrichtlinie können die entsprechenden Förderanträge gestellt werden und nach deren Genehmigung die Beschaffung der förderfähigen Luftfiltergeräte erfolgen. Die nicht förderfähigen Luftfiltergeräte können nach der Mittelbereitstellung angeschafft werden.

 


Anlagen:

 

 


1.)   Der Verwaltungsausschuss beschließt, gemäß der im Entwurf befindlichen Förderrichtlinie des Landes Niedersachsen die Beschaffung von 4 mobilen Luftfiltergeräten für die in der Vorlage beschriebenen Klassenräumen an den gemeindlichen Schulen sowie von 6 nicht förderfähigen Luftfiltergeräten für die Wilhelm-Busch-Schule.

2.)   Der Rat der Gemeinde Bohmte beschließt die außerplanmäßige Ausgabe für die Beschaffung von Luftfiltergeräten mit einem Betrag von 55.000,00 € unter Berücksichtigung des aufgezeigten Deckungsvorschlags gem. § 117 NKomVG. Die in der Haushaltssatzung 2021 festgelegte Gesamtkreditermächtigung wird damit nicht erhöht.

 

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

 17.600,00

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

 55.000,00

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 2021                 enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch Mittelverschiebung Freibad

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt