Sachverhalt:
Die CDU-Fraktion im Rat der Gemeinde Bohmte hat mit Datum vom 19.04.2021 einen Antrag zur Stärkung des Radverkehrs in der Gemeinde Bohmte gestellt.
Inhalt des Antrages ist die Erarbeitung eines Radverkehrskonzepts. Zudem sollen Fördermöglichkeiten geprüft und aufgezeigt werden.
Der Ausbau des Radwegenetzes wird gegenwärtig durch verschiedene Förderprogramme des Bundes gefördert. Darüber hinaus wird auch das Land Niedersachsen auf Grundlage der Verwaltungsvereinbarung Sonderprogramm „Stadt und Land“ zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Ländern der Bundesrepublik Deutschland weitere Förderungen in die Wege leiten.
Für die Beantragung von Einzelbaumaßnahmen ist bei allen Förderprogrammen Voraussetzung, dass sich die Maßnahme in ein Radverkehrskonzept einfügt. Ein derartiges Konzept gibt es in der Gemeinde Bohmte bislang nicht.
Die Förderprogramme haben zum Inhalt Kfz-Verkehre in Radverkehre umzuwandeln. Daher sind die Fördermaßnahmen eher auf Berufspendler ausgelegt als auf touristische Nutzer. Als mögliche Einzelmaßnahme für eine Verbesserung des Radverkehrs kommen sowohl Neubaumaßnahmen als auch Verbreiterungen in Betracht. Des Weiteren können auch straßen-verkehrsrechtliche Anordnungen wie z. B. die Ausweisung von Fahrradstraßen und Fahrradstreifen möglich sein.
Bei den Radwegkarten, die bislang vorliegen, handelt es sich um touristische Radwanderwege, die in der Regel in den Außenbereichen liegen, wo sich der Radverkehr in die sonstigen Verkehre einordnet. Diese Karten und Wege können in ein Konzept aufgenommen werden, stellen aber alleine kein Konzept dar, auf welches Fördermaßnahmen begründet werden könnten.
Für die Aufstellung eines entsprechenden Radverkehrskonzepts ist externe Unterstützung zur Erfassung des Radwegebestandes und der sinnvollen Ergänzung des Radverkehrsnetzes erforderlich.
Im Anschluss daran ist dann eine Priorisierung der möglichen Einzelmaßnahmen vorzunehmen, bei denen die im Antrag der CDU-Fraktion aufgeführten Aspekte sinnvoll sind.
Seitens der Verwaltung wird die Aufstellung eines Radverkehrskonzepts mit externer Unterstützung als sinnvoll angesehen, da ohne ein entsprechendes Konzept eine Förderung durch die vorhandenen Förderprogramme nicht möglich sein wird.
Fördermittel können in den meisten Fällen nur dann generiert werden, wenn ein schlüssiges Radwegekonzept vorgelegt werden könne. Diese Thematik ist ebenfalls in anderen Kommunen präsent. Anhand eines dreistufigen Aufbaus lässt sich der Weg hin zu einem Konzept erklären.
Die erste Stufe beinhaltet die Grundermittlung. Die zweite Stufe beschäftigt sich mit der konkreten Bestandsaufnahme und Benennung von Themenschwerpunkten. In der dritten Stufe werden konkrete Handlungs-empfehlungen erarbeitet. Für alle drei Stufen ist ein Aufwand von 15.000 bis 20.000,- € zu kalkulieren.
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Bohmte hat den Antrag der CDU-Fraktion in seiner Sitzung vom 26.06.2021 einstimmig aufgenommen und die Verwaltung beauftragt, ein Radverkehrskonzept aufzustellen.
In der Sitzung des Rates der Gemeinde Bohmte am 15.07.2021 wurde ein ähnlicher Antrag vom BÜNDNIS90/Die Grünen mit Datum vom 15.06.2021 beraten.
Beide Anträge sind der Vorlage angehängt.
Zwischenzeitlich wurden seitens der Verwaltung bei verschiedenen Ingenieurbüros entsprechende Angebote angefragt, welche noch verglichen und ausgewertet werden müssen.
Anlagen:
Beschluss:
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |