Betreff
Ersterschließungsmaßnahme Arenshorster Straße
Vorlage
IV/161/2021
Aktenzeichen
630-40/1
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt:

Im Siedlungsbereich der Arenshorster Straße ist die vorhandene Verkehrsanlage noch nicht erstmalig hergestellt. Da die Ersterschließung im Zusammenhang mit einer geplanten, durch das Land Niedersachsen geförderten Deckensanierung des Wirtschaftswegeanteils der Arenshorster Straße ausgeführt werden sollte, ist der Ausbau noch nicht durchgeführt worden. Aufgrund der Tatsache, dass Fördermittel für die Sanierung bzw. Ausbau von Wirtschaftswegen nicht mehr gewährt werden und der berechtigten Vermutung weiterhin ausfallender Fördermöglichkeiten, wurde die Verwaltung damit beauftragt, eine Aktualisierung der bestehenden Kostenschätzung, unabhängig vom Wirtschaftswegeanteil, für den Endausbau der Anliegerstraße einzuholen.

 

Der aktuelle Sachstand diesbezüglich stellt sich so dar, dass vor einigen Wochen zunächst die Kostenschätzung des Büros Westerhaus aktualisiert wurde. Aufgrund stark steigender Baupreise, insbesondere auch im Tiefbau ist für die angedachte Maßnahme ebenfalls eine große Kostensteigerung festzustellen. Die Baukosten sind in der aktualisierten Kalkulation auf 610.930,23 € gegenüber der ursprünglichen Version mit 373.902,05 € angestiegen. Vor diesem Hintergrund plant die Verwaltung die Durchführung einer weiteren Anliegerversammlung, um erneut die Bereitschaft der Anlieger zum geplanten Endausbau der Arenshorster Straße abzufragen. Die Veranstaltung wird geplant und durchgeführt, sobald dies die Corona-Schutzmaßnahmen zulassen. Anvisiert wird der Herbst dieses Jahres. Erst wenn die Anlieger grds. ein positives Signal geben, wird die Maßnahme (vorbehaltlich der entsprechenden Beschlussfassung in den politischen Gremien und Bereitstellung entsprechender Haushaltsmittel zur Finanzierung des Eigenanteils) weiter projektiert.

 

 


Anlagen:

 

 


Beschluss:

Die Ausführungen der Verwaltung zum Endausbau der Arenshorster Straße (Siedlungsbereich) mit anschließender Erschließungskostenabrechnung werden von den Ratsmitgliedern zustimmend zur Kenntnis genommen.

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt