Das Gut Arenshorst
soll einer Neuausrichtung zugeführt werden. Inhaltlich kann hier auf die BV
129/2021 verweisen werden.
In der 1. Änderung
des Flächennutzungsplans ist die Fläche als Sonderbaufläche mit der
Zweckbestimmung „Golfplatz“ festgesetzt worden. Aufgrund der Neuausrichtung von
Gut Arenshorst ist für diese Gebietskulisse nun die 26. Änderung des
Flächennutzungsplans erforderlich. Der Geltungsbereich ist identisch mit der 1.
Änderung und umfasst eine Größe von ca. 140 ha.
Die Kosten für das
Verfahren trägt auch hier die Gutsverwaltung. Beide Verfahren (Änderung des
Flächennutzungsplanes sowie Änderung/Neuaufstellung des Bebauungsplanes) sollen
parallel durchgeführt werden.
Anlagen:
Der
Verwaltungsausschuss beschließt, die 26. Änderung des Flächennutzungsplans
aufzustellen.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |