Betreff
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Die Vorgaben des "Nds. Weges" auch in der Gemeinde Bohmte umsetzen
Vorlage
BV/132/2021
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 5. März 2021 hat die Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN den Antrag gestellt, dass der Rat der Gemeinde Bohmte beschließen möge die Vorgaben des „Niedersächsischen Weges“ auch in der Gemeinde Bohmte umzusetzen. Aufgrund der Komplexität des Themas und der Kürze der Zeit für eine umfassende Bearbeitung war eine verwaltungsseitige Vorbereitung bis Ratssitzung am 25.03.2021 nicht mehr möglich. Eine Beteiligung des zuständigen Fachausschusses konnte ebenfalls nicht gewährleistet werden. Daher entschied der Rat in seiner Sitzung am 25.03.2021, das die Verwaltung den Antrag vorbereiten und zur nächsten Fachausschusssitzung mit einer Vorlage zur Beratung einbringen wolle.

 

Ziel des Niedersächsischen Weges ist es, den drohenden Artenschwund zu stoppen und mit einem fairen Ausgleich für die Landwirtschaft Lebensräume für Tiere und Pflanzen zu erhalten. Dafür haben sich Politik, Landwirtschaft und Umweltverbände an einen Tisch gesetzt, um gemeinsame Schritte für mehr Natur-, Arten- und Gewässerschutz zu entwickeln. Der Niedersächsische Weg ist ein verbindlicher Vertrag, der mehr Artenschutz

garantiert und der eine faire Honorierung der Leistungen der Landwirte

vorsieht. Konkret sind aus dem Vertrag bislang 13 Eckpunktepapiere entstanden, dem Vernehmen nach werden noch weitere Eckpunktepapiere zu bestimmten Themenfeldern folgen.

 

Als Anlage zu dieser Vorlage sind umfangreiche Informationen zum Niedersächsischen Weg beigefügt.

 

Für die Gemeinde Bohmte wird von der Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN konkret beantragt, dass

 

1.    Sämtliche landwirtschaftliche Nutzflächen im Eigentum der Gemeinde und ihrer Gesellschaften bei Neuverpachtung oder Auslaufen bestehender Pachtverträge unter der Maßgabe der Einhaltung der einschlägigen Bewirtschaftungsauflagen des Ökologischen Landbaus verpachtet werden. Dabei sind die Bewirtschaftungsauflagen auf den kommunalen Flächen auch dann einzuhalten, wenn der Pächter auf seinen sonstigen Flächen konventionell wirtschaftet. Ausnahmen bedürfen der Begründung und des Beschlusses des Verwaltungsausschusses

2.    In den Gemeinschaftsverpflegungseinrichtungen kommunaler Einrichtungen (Verwaltung, Schulen, kommunale Betriebe) grundsätzlich Lebensmittel aus ökologischem Landbau eingesetzt werden. Pächter der Gemeinschaftsverpflegungseinrichtungen sind dazu baldmöglichst zu verpflichten

3.    Die Vorgaben für die Bewirtschaftung des Landeswaldes nach § 15 Abs. 4 des Nds. Waldgesetzes auch für Waldflächen im Eigentum der Gemeinde Bohmte angewendet werden. Das umfasst insbesondere die Bewirtschaftung nach dem im niedersächsischen Landeswald geltenden Programm zur „Langfristigen Ökologischen Waldentwicklung“ (LÖWE). Im Sinne des Natur- und Klimaschutzes weitergehende Bewirtschaftungsstandards bleiben davon unberührt

4.    Sämtliche im Rahmen kommunaler Bauleitplanung festgesetzter Kompensationsmaßnahmen nach § 1a Abs. 3 BauGB an die zuständige Untere Naturschutzbehörde meldet und die Untere Naturschutzbehörde bittet, diese in das Kompensationskataster nach § 7 Abs. 1 NAGBNatSchG aufzunehmen

5.    Bis zum Jahr 2023 ein Biotopverbundkonzept erarbeitet, in dem vor allem die linienhaften Strukturen wie Hecken, Saumstrukturen an Wegen und Gewässern, Feldgehölz Alleen und Baumreihen als Elemente des Biotopverbundes dargestellt und wirksam geschützt werden.

 

Aus den beigefügten Unterlagen und den Forderungen dieses Antrages wird deutlich, welche Dimension die Bearbeitung dieses Themas beinhaltet. Daher kann die Verwaltung zum jetzigen Zeitpunkt nur eine Sachstandsmitteilung als Zwischenstand geben.

 

Zu Punkt 1 – Derzeit wird verwaltungsintern aufgearbeitet, welche Flächen landwirtschaftlich genutzt werden und auf welcher Grundlage bzw. bis zu welchem Zeitpunkt diese Flächen an den jeweiligen Nutzer verpachtet sind. Teilweise bestehen nämlich aus der Vergangenheit auch gar keine schriftlichen Pachtverträge. Die Aufarbeitung wird vermutlich noch einige Monate in Anspruch nehmen. Schon jetzt ist zu erwarten, dass die Landwirte bei Vorgabe der Art und Weise der Nutzung der Flächen Abstriche bei der Höhe der Pachtzahlungen verlangen werden, die letztlich auch Auswirkungen die Einnahmesituation des kommunalen Haushaltes bzw. der Wirtschaftspläne ihrer Gesellschaften haben werden.

 

Zu Punkt 2 – In den Einrichtungen der Gemeinde Bohmte sind verschiedene Dienstleister für die Bereitstellung der Mittagsverpflegung beauftragt.

 

Für die Oberschule Bohmte ist die Curom Dienstleistungs-GmbH mit der Versorgung beauftragt. Mit Schreiben vom 26.04.2021 teilt die Firma Curom mit, nach welchen Auswahlkriterien die Beschaffung von Lebensmitteln derzeit erfolgt. Dabei wird derzeit ein besonderes Augenmerk auf die Beschaffung regionaler Produkte gelegt. Eine Verwendung von Lebensmitteln ausschließlich aus ökologischen Landbau wird als „nahezu unmöglich“ bezeichnet. Die entstehenden Mehrkosten werden unverbindlich auf 1,50 € pro Mittagsessen kalkuliert. Damit müssten die Kosten für das Mittagessen von Schülerinnen und Schülern von derzeit 3,95 € pro Mahlzeit auf 5,55 € pro Mahlzeit angehoben werden. Dies entspräche einer Steigerung von 38 %.

 

In der Wilhelm-Busch-Schule und im Kindergarten Hummelhof erfolgt die Belieferung mit Speisen durch die Gaststätte Hünenburg. Grundsätzlich werden bei der Essenszubereitung schon jetzt Produkte aus dem ökologischen Landbau eingesetzt. Schon jetzt gebe es jedoch auch häufiger Probleme bei den Lieferanten dergestalt, dass nicht die benötigten Mengen an Lebensmitteln aus dem ökologischen Landbau geliefert werden können. Wenn nun ausschließlich der Einsatz dieser Produkte gefordert wird, könnte die Bereitstellung durch heimatnahe Lieferanten scheitern. Darüber hinaus würde sich der Preis pro Mittagessen erheblich erhöhen, wobei konkrete Summen von der Gaststätte Hüneburg bislang nicht genannt wurden.

 

Die Grundschulen in Bohmte und Herringhausen sowie das Familienzentrum Wirbelwind wird durch das Kinderhaus Wittlager Land gGmbH mit Speisen versorgt. Die Geschäftsführung hat uns mitgeteilt, dass die Lieferung von Speisen, die mit Lebensmitteln aus ökologischen Landbau entstammen problemlos entsprechen können. Die Kosten pro Mahlzeit würden dann jedoch auf min. 5,20 € steigen. Derzeit beträgt der Preis pro Mahlzeit 1,95 € für Kindergartenkinder pro Mahlzeit und 3,- € für Grundschüler. Eine Preissteigerung auf 5,20 € würde eine prozentuale Steigerung von 73 % bzw. 266 % bedeuten. Seitens der Geschäftsführung des Kinderhauses wird nicht ausgeschlossen, dass in der weiteren Ausgestaltung der Vorgaben des Nds. Weges noch weitere indirekte Kosten entstehen könnten, die ggfs. ebenfalls über den Essenspreis umzulegen wären.

 

Zu Punkt 3 – Die Gemeinde Bohmte verfügt derzeit über rund 26 ha Gehölz- und Waldfläche. In dieser Gesamtfläche enthalten sind Straßenseitenstreifen, die einen Baumbewuchs aufweisen und insofern mit in diese Statistik einfließen. Die Frage ist, ob diese Fläche tatsächlich als Waldflächen zu bezeichnen sind. Zur besseren Einordnung hat hierzu ein Gespräch mit Herrn Bezirksförster Karl-Heinz Koopmann stattgefunden. Herr Koopmann hat empfohlen ein sog. Forstbetriebsgutachten in Auftrag zu geben. Ein Forstbetriebsgutachten ist für den Besitzer von Kommunalwaldflächen gem. § 15 Absatz 1 Satz 2 NWaldG ohnehin verpflichtend. Aus diesem Gutachten kann eine optimale Übersicht über die Betriebsstruktur wie Baumartenverteilung, Altersklassen, Vorräte, Zuwächse und nachhaltige Nutzungsmöglichkeiten für die nächsten 10 Jahre generiert werden. Das Gutachten verursacht Kosten in Höhe von rund 1 TEUR. Mit Vorlage des Gutachtens kann erst verlässlich bewertet werden, in welchem Zustand sich die kommunalen Waldflächen der Gemeinde Bohmte befinden und ob die Vorgaben des Nds. Weges bis ins Detail auch in Bohmte umgesetzt werden können.

 

Vorab sollten an dieser Stelle jedoch schon folgende Aussagen zur aktuellen Bewirtschaftung der Waldflächen des Kommunalwaldes in Bohmte festgehalten werden:

 

In den landschaftlich geschützten Bereichen (z.B. Gut Streithorst, Nachtigallenweg usw.) wird derzeit schon das nur rein zwingend Notwendige im Rahmen der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht im Bereich der Pflege- und Unterhaltungsmaßnahmen durchgeführt. Abgängige Bäume werden beispielhaft nur soweit gekürzt, dass diese nicht mehr in den Verkehrsraum fallen können. Totholz wird bauseits in den Flächen als Lebensraum für Kleinstlebewesen zurückgelassen.

 

In Abstimmung mit der Bezirksförsterei Wittlage-West werden aus den gemeindeeigenen Wäldern nur Bäume kommerziell entnommen, wenn dies aus fachlicher Sicht (Bäume stehen zu dicht beisammen) notwendig ist.

Im übrigen wird seitens der Gemeinde Bohmte kein kommerzieller Holzverkauf aus wirtschaftlichen Gründen verfolgt.

 

Diese genannten Aspekte dürften schon jetzt den Anliegen des Nds. Weges entsprechen. Zudem werden diese Maßnahmen von der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Osnabrück sehr geschätzt.

 

Zu Punkt 4 – Das Thema Umsetzung der Kompensationsverpflichtungen aus Bauleitplanungen in der Gemeinde Bohmte war Thema in der VA- Sitzung am 28. April 2021. Exemplarisch wurde für ein Baugebiet in der Gemeinde Bohmte die Komplexität dieser Materie dargestellt. Insbesondere die Umsetzung von Kompensationsmaßnahmen auf Flächen, die nicht im Eigentum der Gemeinde Bohmte stehen, stellt eine schwierige und konfliktbeladene Thematik dar. In der sich anschließenden Diskussion wurde festgehalten, dass die Thematik nochmals fraktionsintern beraten werden soll, bevor die Verwaltung diesbezüglich weiter agiert. Derzeit werden die Kompensationsverpflichtungen in den Ortschaften Hunteburg und Herringhausen – Stirpe – Oelingen aufgearbeitet. Die Fertigstellung der Zusammenstellung ist bis zum 30.09.2021 geplant. Schon jetzt ist jedoch klar, dass die nachträgliche Umsetzung eingegangener Verpflichtungen finanzielle und personelle Ressourcen erfordern wird. Mit „Bordmitteln“ ist die Umsetzung dieser Aufgabe nicht zu bewerkstelligen.

 

Zu Punkt 5 – Zunächst einmal ist zu definieren, was mit dem Begriff Biotopverbundkonzept konkret gemeint ist. Folgende Erläuterung findet sich dazu unter https://www.artenretter-niedersachsen.de/biotopverbund/

 

„Erst, wenn Arten sich von einem Lebensraum in andere verbreiten bzw. vermehren können, ist ihr Vorkommen gesichert. Daher ist es wichtig, dass wir die unterschiedlichen Lebensräume miteinander verbinden. Hierfür sind unter anderem linienhafte oder fortlaufende Landschaftselemente wichtig. Biotope können zum Beispiel durch natürliche Uferstreifen an Flüssen, entlang von Hecken, Feldgehölzen und Baumreihen oder über Blühstreifen an Wegen miteinander vernetzt werden. Das nennt man dann Biotopverbund.“

 

Diesem Thema wäre aus Sicht der Verwaltung nur unter Einschaltung externer Fachleute zu begegnen. Dies setzt allerdings voraus, dass entsprechende Ressourcen (finanziell und personell) auch hierfür bereitgestellt werden. Dieser Vorlage ist der Entwurf einer Karte eines landesweiten Biotopverbundes beigefügt. Darauf basierend könnten weitere Überlegungen für die Gemeinde Bohmte angestellt werden.

 

Darüber hinaus gibt es schon jetzt viele kleine Aspekte in der täglichen Arbeit der Gemeinde Bohmte, die den Anliegen des Nds. Weges entsprechen.

 

So ist anzuführen, dass die Maat im und um den Bereich der Biotope im Stirper Bruch in enger Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Osnabrück durch ein dafür speziell geeignetes Unternehmen durchgeführt wird.

 

Wo es räumlich und aus verkehrstechnischen Gründen möglich ist, werden durch geschnittene Äste „Benjeshecken“ durch den Hegering optional angelegt.

 

Seit 2014 wird seitens der Gemeinde Bohmte gänzlich auf den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zur gärtnerischen Unterhaltung und Pflege verzichtet.

Im Rahmen der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht wird das „Unkraut“, welches auf Wegen und Plätzen wächst und unter Umständen zur Gefahrenstelle wird, mit einem Abflammgerät punktuell an der weiteren Ausbreitung gehindert.

 

Des Weiteren findet ein regelmäßiger Ausstauch mit dem Verein für Umwelt und Naturschutz Bohmte sowie dem Heimatverein Hunteburg bezüglich Ersatzanpflanzungen und größeren Unterhaltungsmaßnahmen statt.

 

Über das weitere Vorgehen in dieser Sache möge der Rat der Gemeinde Bohmte beraten und entscheiden.

 


Anlagen:

 

 


Beschluss:

Der Rat der Gemeinde Bohmte entscheidet über den Antrag der Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN zur Umsetzung der Regelungen des Niedersächsischen Weges in der Gemeinde Bohmte entsprechend seiner Beratungen.

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt