Betreff
25. Änderung des Flächennutzungsplans; Aufstellungsbeschluss
Vorlage
BV/116/2021
Aktenzeichen
610-21-25
Art
Beschlussvorlage

Die Gutsverwaltung Arenshorst beabsichtigt, das Grundstück der ehem. Gärtnerei in Stirpe käuflich zu erwerben und plant, die Fläche zukunftsweisend und innovativ zu nutzen. Hier soll ein Regiohof mit vielfältigen Angeboten und Nutzungen entstehen, die in den Gesamtkontext der Neuausrichtung von Gut Arenshorst eingepasst werden.

 

Die Planung beinhaltet u.a. Maßnahmen zur Energieerzeugung und –gewinnung, Weiterverarbeitung und Erzeugung von Lebensmitteln sowie verschiedene damit zusammenhängende Dienstleitungen, wie z.B. eine „grüne Tankstelle“, der Verkauf regionaler Produkte und ein Bistro/Café. Weiter sollen Tagungsräume und Büros geschaffen werden. Ergänzend soll eine Ausweisung von Wohnbauflächen erfolgen. Der Regiohof ist ein Teil des Gesamtkonzepts zur geplanten Gesamtneuausrichtung des Guts Arenshorst. Für weitere inhaltliche Ausführungen darf an dieser Stelle auf die Beschlussvorlage 117/2021 verwiesen werden. Die Aufwertung des Areals, die Schaffung von Arbeitsplätzen und die moderne Nutzung sind grundlegend für eine qualitative Entwicklung im Zusammenhang mit dem Neubaugebiet „In der Oelinger Heide“ und der Neuausrichtung vom Gut Arenshorst.

 

Für die Verwirklichung ist die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 118 „Regiohof Stirpe“ erforderlich. Der Flächennutzungsplan hat für den geplanten Bereich „Flächen für die Landwirtschaft“ vorgesehen. Da Bebauungspläne grundsätzlich aus diesem entwickelt werden müssen und die Realisierung des Regiohofes so nicht zulässig ist, ist darüber hinaus die 25. Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich.

 

Beide Verfahren sollen im Parallelverfahren durchgeführt werden.


Anlagen:

 

 


Der Verwaltungsausschuss beschließt, die 25. Änderung des Flächennutzungsplans aufzustellen.

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt