Betreff
Erntefest 2021
Vorlage
BV/108/2021
Art
Beschlussvorlage

Die Corona-Pandemie begleitet uns noch weiterhin. Es wird zwar wärmer, die Inzidenzen sinken und wir sind auf dem Weg in Richtung Normalität. Dennoch bestehen weiterhin Kontakteinschränkungen, strenge Hygieneauflagen, die zu beachten und umzusetzen sind, sowie voraussichtlich zu erwartende geringe Besucherzahlen.

 

Es werden in den kommenden Wochen mehr Freiheiten, mehr Aktivitäten und mehr Miteinander möglich sein. Allerdings appelliert das Land Niedersachsen weiterhin vorsichtig zu bleiben, möglichst wenig Kontakte zu pflegen, den Abstand zu bewahren und eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Außerdem bewirkt das Infektionsrisiko durch Mutation eine besondere Gefahr.

 

Im letzten Jahr sollte die Eröffnungsfeier für die sanierte Gemeinschaftshalle Stirpe-Oelingen im Rahmen des Erntefestes und im Zusammenhang mit dem Seniorennachmittag stattfinden.

 

Daher ist zu überlegen, ob eine Absage des Erntefestes 2021 mit dem Seniorennachmittag unter strengen Hygieneauflagen und weiteren Beschränkungen sinnvoll ist.

 


Anlagen:

 

 


Der Ortsrat Herringhausen-Stirpe-Oelingen beschließt entsprechend seiner Beratung.

 

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt