Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 02. Dezember 2020 den
Aufstellungsbeschluss für die 18. Änderung des Bebauungsplans Nr. 21
„Meyerhof-Hauweg“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB gefasst, um die
planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Erweiterung der vorhandenen
Senioren-Tagespflege am Standort Robert-Koch-Str. 2 zu schaffen. Weiter soll
auf einem weiteren, südlich angrenzenden Grundstück ein weiteres Gebäude für
Seniorenwohnungen errichtet werden.
Zwischenzeitlich wurden die Planentwürfe erarbeitet und mit dem
Antragsteller abgestimmt. Die Entwurfsplanung und die Entwurfsbegründung sind
der Vorlage beigefügt. Zur Realisierung der Planungsziele werden im
Geltungsbereich zwei Mischgebietszonen festgesetzt. Im Bereich Hauweg und
Robert-Koch-Straße sind zwei Vollgeschosse zulässig und im rückwärtigen Bereich
werden die bisherigen Festsetzungen mit einem Vollgeschoss übernommen.
Um zu vermeiden, dass die Gebäude untypisch hoch aus dem Siedlungsgefüge
herausragen und um auch nachbarschaftsrechtliche Interessen zu wahren, sind
sowohl Trauf- als auch Firsthöhen begrenzt.
Weiter wird mit Blick auf den Klimaschutz und die innere Durchgrünung ein Pflanzgebot je Grundstück und außerdem auf den Stellplatzanlagen festgesetzt.
Auf die städtebaulichen Festsetzungen und Änderungsinhalte sowie auf weitere Ausführungen in der Entwurfsbegründung wird verwiesen.
Im Zuge der Anerkennung des Planentwurfs sieht das Baugesetzbuch die Durchführung des Beteiligungsverfahrens nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13a BauGB als nächsten Verfahrensschritt vor.
Anlagen:
Der Verwaltungsausschuss erkennt den Planentwurf der 18. Änderung des Bebauungsplans Nr. 21 „Meyerhof-Hauweg“ an.
Die Verwaltung wird beauftragt,
die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange nach den Vorschriften des Baugesetzbuches durchzuführen.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |