Betreff
Bebauungsplan Nr. 21 "Meyerhof-Hauweg" - 18, Änderung; Plananerkennungs- und Verfahrensbeschluss
Vorlage
BV/106/2021
Aktenzeichen
610-22-21.18
Art
Beschlussvorlage

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 02. Dezember 2020 den Aufstellungsbeschluss für die 18. Änderung des Bebauungsplans Nr. 21 „Meyerhof-Hauweg“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB gefasst, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Erweiterung der vorhandenen Senioren-Tagespflege am Standort Robert-Koch-Str. 2 zu schaffen. Weiter soll auf einem weiteren, südlich angrenzenden Grundstück ein weiteres Gebäude für Seniorenwohnungen errichtet werden.

 

Zwischenzeitlich wurden die Planentwürfe erarbeitet und mit dem Antragsteller abgestimmt. Die Entwurfsplanung und die Entwurfsbegründung sind der Vorlage beigefügt. Zur Realisierung der Planungsziele werden im Geltungsbereich zwei Mischgebietszonen festgesetzt. Im Bereich Hauweg und Robert-Koch-Straße sind zwei Vollgeschosse zulässig und im rückwärtigen Bereich werden die bisherigen Festsetzungen mit einem Vollgeschoss übernommen.

 

Um zu vermeiden, dass die Gebäude untypisch hoch aus dem Siedlungsgefüge herausragen und um auch nachbarschaftsrechtliche Interessen zu wahren, sind sowohl Trauf- als auch Firsthöhen begrenzt.

Weiter wird mit Blick auf den Klimaschutz und die innere Durchgrünung ein Pflanzgebot je Grundstück und außerdem auf den Stellplatzanlagen festgesetzt.

 

Auf die städtebaulichen Festsetzungen und Änderungsinhalte sowie auf weitere Ausführungen in der Entwurfsbegründung wird verwiesen.

 

Im Zuge der Anerkennung des Planentwurfs sieht das Baugesetzbuch die Durchführung des Beteiligungsverfahrens nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13a BauGB als nächsten Verfahrensschritt vor.

 

 


Anlagen:

 

 


Der Verwaltungsausschuss erkennt den Planentwurf der 18. Änderung des Bebauungsplans Nr. 21 „Meyerhof-Hauweg“ an.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach den Vorschriften des Baugesetzbuches durchzuführen.

 

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt