Betreff
Bebauungsplan Nr. 8 "Nördlich der Leverner Straße" - 8. Änderung; Abwägungs- und Satzungsbeschluss
Vorlage
BV/103/2021
Aktenzeichen
610-22-8.8
Art
Beschlussvorlage

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 11. November 2020 den Aufstellungsbeschluss für die 8. Änderung des Bebauungsplans Nr. 8 „Nördlich der Leverner Straße“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13 a BauGB zur Errichtung einer neuen Kindertagesstätte auf der Fläche der Pfarrwiese der ev.-luth. Kirchengemeinde in Bohmte gefasst.

 

Am 27. Januar 2021 wurde der Plananerkennungs- und Verfahrensbeschluss gefasst. Das Beteiligungsverfahren nach § 4 Abs. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB ist zwischenzeitlich durchgeführt worden. Die Entwurfsplanung wurde zusammen mit der Begründung in der Zeit vom 12.02.2021 bis einschließlich 19.03.2021 öffentlich ausgelegt. Zwei private Eingaben wurde in diesem Zeitraum vorgetragen. Beide wurden im Rahmen der Abwägung gewürdigt. Hierzu wird auf die Begründung unter Punkt 2 und auf die ebenfalls vorliegende Abwägung verwiesen.

 

Mit Schreiben vom 10.02.2021 wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt und um Stellungnahme bis zum 19.03.2021 gebeten.

 

Aus Sicht der Verwaltung und aufgrund eines zwischenzeitlich geführten Abstimmungsgesprächs mit einem Verfasser einer privaten Stellungnahme ergeben sich keine Gründe, die zu einer Änderung des Planentwurfs bzw. zu einem erneuten Planverfahren führen, so dass die 8. Änderung des Bebauungsplans Nr. 8 „Nördlich der Leverner Straße“ als Satzung beschlossen werden kann.

 


Anlagen:

 

 


Der Rat der Gemeinde Bohmte beschließt die vorliegende Abwägung. Diese wird ausdrücklich Gegenstand dieses Beschlusses.

 

Der Gemeinderat beschließt gleichzeitig die 8. Änderung des Bebauungsplans Nr. 8 „Nördlich der Leverner Straße“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB als Satzung und gleichzeitig die Begründung hierzu.

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

2.996,00

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

51110

 

 

 

Kostenstelle:

610000     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt