Betreff
Anstrahlung Kreisverkehr Bramscher Weg in Hunteburg
Vorlage
BV/096/2021
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

In der Innenfläche des Kreisverkehres im Bereich der Schwagstorfer Straße / Bramscher Weg, in Hunteburg, wurden im Zuge der Neugestaltung die Märchenfiguren „Max und Moritz“ aus Corten-Stahl aufgestellt.

 

Da diese Stahlgebilde aufgrund ihrer Höhe von ca. 1,10 und der rostigen Farbe bei Dunkelheit nicht gut zu erkennen sind, hat der Ortsrat Hunteburg den Vorschlag geäußert, das Kunstwerk mit Leuchten anzustrahlen.

Durch die geplante Beleuchtung ist der Kreisverkehr für die Verkehrsteilnehmer besser sichtbar.

 

Die Stromversorgung und Steuerung die für diese Beleuchtung ist über die bereits installierte Energieversorgung für die alljährlich aufgebaute Weihnachtsbeleuchtung im Innenkreisel ohne Weiteres möglich.

 

Der Verwaltung Bohmte liegen zwei entsprechende Angebote vor:

 

-       Firma Elektro Nordhoff, Hunteburg                     2.523,46 €.

-       Firma Hachmann Gartenau, Venne                   2.900,00 €

 

Beide Angebote beinhalten sowohl das Material als auch die Montage der Beleuchtung.

 

Das Angebot von Firma Nordhoff ist so noch bis zum 18.06.2021 gültig.

 

Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt über Mittel des Ortsrates.

 

Das Angebot der Firma Nordhoff wird seitens des Fachdienstes 5 als angemessen gewertet.

 


Anlagen:

 

 


Beschluss:

Der Ortsrat Hunteburg beschließt die Erteilung des Auftrages an den günstigsten Bieter, Firma Nordhoff aus Hunteburg, zum Preis von 2.523,46 €.

 


 

Finanzierung:

 

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

2.523,46  

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

11110

 

 

 

Kostenstelle:

000003

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt